TKG-Novelle: Berlin macht Tempo – Länder und Verbände sollen kurzfristig zum „Diskussionsentwurf” Stellung nehmen

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​veröffentlicht am 16. November 2020

 

Seitens der Bundesregierung wurde ein noch im Abstimmungsprozess befindlicher Entwurf der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes an die Bundesländer und Branchenverbände übersandt. Etliche Themen, wie etwa das sog. Nebenkostenprivileg, die Vertragslaufzeiten von Verbraucherverträgen oder das Recht auf schnelles Internet befinden sich dabei noch in der Ressortabstimmung. Zudem werden Änderungen auch in bisher nicht adressierten Bereichen für möglich gehalten. Ungeachtet dieses Umstandes sollen die Adressaten zu dem Entwurf binnen zwei Wochen Stellung nehmen.

 

Bezüglich der Mindestvertragslaufzeiten für Telekommunikationsdienste drängt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) darauf, dass Neuverträge maximal ein Jahr und nicht wie aktuell zwei Jahre laufen dürfen. Dies ist zwar mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, den es in nationales Recht umzusetzen gilt, vereinbar, kann jedoch Auswirkungen auf die Kosten der Neuverträge haben.

 

Auch das sog. Nebenkostenprivileg, also die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhouse-Breitbandnetzen soll, wenn es nach dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geht, fallen. Seitens der Netzbetreiber wird dies kritisch gesehen, weil mittels der Umlage die Anbindung der Wohnungen an moderne Glasfaser- und Gigabitnetze unterstützt wird.

 

Eine ganze Reihe weiterer Fragen sind derzeit noch offen und müssen abgestimmt bzw. geklärt werden. Darunter fallen etwa der Umfang der Informations- und Transparenzpflichten von Anbietern, der Umfang der Universaldienstverpflichtung, der Ablauf des Anbieterwechsels und die Ausgestaltung der Bußgeldvorschriften. Auch die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Notfallvorsorge sind noch auszugestalten.

 

Einige Verbände haben sich bereits im Rahmen von ersten Pressemitteilungen positioniert und erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet. Zudem wird auch die Rückmeldungsfrist von zwei Wochen als unangemessen kurz kritisiert.

 

Abzuwarten bleibt, inwieweit die im Rahmen der Anhörung zu erwartenden zahlreichen Stellungnahmen noch Eingang in den Gesetzesentwurf finden werden.

 

 

Wir werden dies weiter beobachten und stehen Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
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