Bundesnetzagentur zu 5G-Campusnetzen

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veröffentlicht am 17. März 2022

 

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte neue Regelungen, nach denen Betreibern von lokalen nicht öffentlichen Mobilfunknetzen internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSIs) und andere Netzkennungen zugeteilt werden können. Die Planungssicherheit für lokale 5G-Netze solle damit erhöht werden. 

 

Bisher standen für Betreiber nicht öffentlicher Campusnetze vor allem von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) zur allgemeinen Nutzung bereitgestellte IMSIs zur Verfügung. Diese erfüllen aber nicht für alle Anwendungen die bestehenden Anforderungen. Die Individualzuteilung von IMSIs und speziellen Netzkennungen für fünf verschiedene international standardisierte Arten der Identifizierung von Mobilfunknetzen ermögliche es nun, Netze sicherer zu differenzieren. Außerdem könne die Zuteilung ungewollte Einbuchungsprozesse verhindern und erweitere damit die Anwendungsfelder nicht öffentlicher Campusnetze.

 

Mit den am 23.02.2022 veröffentlichten neuen Regelungen verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel „mit eigenen Nummernzuteilungen für lokale 5G-Netze dem Aufbau von privaten Campusnetzen am Industriestandort Deutschland noch mehr Planungssicherheit [zu geben] und den störungsfreien Betrieb [zu unterstützen]”. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, stelle die Bereitstellung der Nummern einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung dar. Sie komme sowohl großen Industrieunternehmen als auch kleinen und mittelständigen Unternehmen zugute, die private Campusnetze mit eigenen Zuteilungen von Breitband-Frequenzen und Nummern betreiben wollen.

 

Campusnetze sind für verschiedene Unternehmen von Interesse und ihr Betrieb wird vermehrt angestrebt, da sie insbesondere für die Einführung neuer digitaler Geschäftsprozesse zielführend sind und damit der digitalen Entwicklung von Unternehmerseite Rechnung getragen werden kann.

 

Die Bundesnetzagentur stellt seit 2019 für Campusnetze Mobilfunkfrequenzen im Bereich von 3.700 bis 3.800 MHz bereit. Derzeit gibt es nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 200 Zuteilungsnehmer. Diese können seit dem 24.02.2022 Zuteilungen von 10.000er IMSI-Teilblöcken mit der Kennung „262 98” und weitere benötigte Netzkennungen bei der Bundesnetzagentur beantragen.

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