Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten

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veröffentlicht am 12. Mai 2022

 

Am 19. April 2022 ist in Nordrhein-Westfalen die Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft getreten.

 

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie setzt das Land Nordrhein-Westfalen die Kofinanzierung des geförderten Breitbandausbaus fort. Damit erhalten Zuwendungsempfänger aus dem Bundesland standardmäßig auch weiterhin einen Fördersatz von 40 Prozent. Die Vorhaben werden somit insgesamt mit Fördermitteln von Bund und Land in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Ausnahmeregelungen sind hierin nicht berücksichtigt.

 

Quelle: Richtlinie des Landeszur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"

 

 

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