Aktueller Stand der Umsetzung des „Rechts auf schnelles Internet“

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veröffentlicht am 16. November 2023

 

Die CDU/CSU-Fraktion hat am 03.11.2023 im Bundestag eine kleine Anfrage zum aktuellen Stand der Umsetzung des „Rechts auf schnelles Internet“ basierend auf der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) gestellt (BT-Drs. 20/5986).

 

Die Fraktion der CDU/CSU fordert die Bundesregierung im Rahmen ihrer kleinen Anfrage auf, unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der Kartellbehörden darauf hinzuwirken, dass diese die Überbauvorhaben in Deutschland auf Behinderungsmissbrauch und andere Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überprüfen.

 

Darüber hinaus soll der Begriff des Überbaus von Glasfasernetzen definiert und der Überbau in Deutschland systematisch erfasst werden. Dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages soll bis 2030 jährlich über den Umfang und die Auswirkungen von Überbauaktivitäten auf die Erreichung des Ziels einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfasernetzen berichtet werden.

 

Des Weiteren sei zu prüfen, ob das TKG in § 127 im Wegebaurecht dahingehend geändert werden könne, dass Kommunen zeitlich befristet bis 2030 die Verlegung weiterer Glasfaserleitungen untersagen könnten, wenn in dem betreffenden Gebiet bereits ein flächendeckendes Glasfasernetz verlegt, im Bau oder rechtsverbindlich zugesagt worden sei und die Kommune noch nicht flächendeckend mit Glasfaser versorgt ist. Bei der Abwägung sei der zusätzliche Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein weiteres Glasfasernetz zu berücksichtigen. Die Dauer der Untersagung eines solchen Überbaus solle maximal bis zum Jahr 2030 möglich sein.

 

Darüber hinaus sollen weitere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Open Access geprüft werden. Schließlich solle sich die Bundesregierung grundsätzlich zum eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfasernetzen bekennen und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsunternehmen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen.

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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