Neue Gigabitförderung startet im April – erste Ergebnisse der Potenzialanalyse liegen vor!

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veröffentlicht am 28. Februar 2023

 

Laut dem BMDV soll die im Oktober 2022 gestoppte Breitbandförderung im April wieder aufgenommen werden. Das überarbeitete und neu ausgerichtete Förderprogramm sei in den letzten Bearbeitungsschritten. Vorab wurde nun die Potenzialanalyse veröffentlicht.

 

Am 18. Oktober vergangenen Jahres wurde der erste Aufruf zur Antragseinreichung im Rahmen der Gigabitrichtlinie rückwirkend zum 17. Oktober vorzeitig beendet. Grund hierfür war eine Flut an Förderanträgen binnen weniger Wochen, wodurch die zur Verfügung stehenden Fördermittel vorzeitig ausgeschöpft wurden. Laut Pressemitteilung des BMDV soll nun Anfang April diesen Jahres die Gigabitförderung, unter dem Aspekt gewisser Neuerungen, fortgeführt werden.

 

Mit der neuen Gigabitförderung soll eine erneute Antragsflut, so wie sie im vergangenen Halbjahr zu beobachten war, verhindert werden. Im Vordergrund sollen eigenwirtschaftliche Ausbauaktivitäten der Telekommunikationsunternehmen stehen. Grundlage hierfür bildet unter anderem die sog. Potenzialanalyse. Laut dem Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing ermöglicht sie die Maximierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Es sein jetzt an den Kommunen, dieses Instrument zu nutzen und damit den Gigabitausbau voranzutreiben.

 

Mittels der Potenzialanalyse kann für jeden Landkreis die aktuelle Breitbandversorgung sowie eine mögliche eigenwirtschaftliche Ausbauquote eingesehen werden. Die Ausbauquote gibt Aufschluss darüber, welcher prozentuale Anteil der Haushalte und Gewerbestandorte innerhalb einer Kommune privatwirtschaftlich erschlossen werden kann. Hierfür wurde für jede Verwaltungsgemeinschaft bzw. Gemeinde eine Grobnetzplanung erstellt und basierend auf regional variierenden Tiefbaumeterpreisen die durchschnittlichen Erschließungskosten pro Anschluss ermittelt. Im Anschluss wurden die Kosten mit einer am Markt abgefragten Investitionsobergrenze der Telekommunikationsunternehmen verglichen. Die Investitionsobergrenze beschreibt hierbei die maximalen Durchschnittskosten pro Gebäudeanschluss in einem Ausbaugebiet. Sollte die Investitionsobergrenze überschritten sein, so wird das eigenwirtschaftliche Ausbaugebiet stückweise verringert, bis die Durchschnittskosten wieder unterhalb der Grenze liegen. Eine hohe Ausbauquote deutet darauf hin, dass allein wegen der akzeptablen Erschließungskosten der freie Markt an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau in einem Gemeindegebiet interessiert sein könnte. Die Garantie hierfür gibt die Potenzialanalyse allerdings nicht. Dies obliegt den Entscheidungen der auszubauenden Unternehmen.

 

Die Herausgeber der Analyse weisen zusätzlich darauf hin, dass eine detaillierte Netzplanung nicht durch die Potenzialanalyse ersetzt werden kann. Denn letztere kann nur eine erste Indikation liefern und somit als Orientierungsgrundlage fungieren. Auch wird die Potenzialanalyse das bisherige Markterkundungsverfahren nicht ersetzen. Stattdessen soll es als Gesprächsgrundlage zwischen Kommunen und Telekommunikationsunternehmen dienen, um die Möglichkeiten des eigenwirtschaftlichen Ausbaus vollständig auszuschöpfen. In den FAQs zur Potenzialanalyse ist außerdem zu vernehmen, wonach das Ausbaupotenzial ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Verteilung von Fördermittel sein wird.

 

Wir berichten an dieser Stelle, sobald Neuigkeiten zur neuen Förderrichtlinie bekannt werden. In der Zwischenzeit können Sie uns gerne mit Ihren Fragen zum Thema Fördermodelle beim Breitbandausbau ansprechen!​

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