Mittelabruf im Bundesförderprogramm Breitband

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veröffentlicht am 3. Dezember 2019

 

Knapp 4 Jahre nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes zur Förderung von Glasfaserprojekten ist die Auszahlung der bewilligten Mittel weiterhin das Problemkind des Programms. Seit dem Start im Jahr 2015 wurden laut Auskunft der Bundesregierung Mitte 2019 rd. 4,5 Mrd. Euro für den Ausbau und Betrieb von Breitbandnetzen bewilligt, davon jedoch bislang nur rd. 150 Mio. Euro ausgezahlt. Lediglich 50 Mio. Euro seien dabei tatsächlich in die Errichtung von Infrastruktur geflossen, während 100 Mio. Euro für Planungsleistungen verwendet wurden.


Das Verfahren zum Mittelabruf ist zwar äußerst komplex und keineswegs zu unterschätzen, bei korrekter Vorbereitung und Steuerung der Beteiligten jedoch absolut handhabbar. Wichtig ist insbesondere die Minimierung des Risikos von Verzögerungen und etwaigen Rückforderungsansprüchen.

 

Sowohl Erstzuwendungsempfänger (Gemeinde, Landkreis, Zweckverband) als auch Infrastrukturinhaber (im Wirtschaftslückenmodell der Sieger der Ausschreibung oder im Betreibermodell ebenfalls die Kommune bzw. der Landkreis oder Zweckverband) werden im Rahmen des Mittelabrufs mit organisatorischen und formalen Herausforderungen konfrontiert. Dabei unterscheiden sich die Sichtweisen der Beteiligten teilweise, auch wenn im Grundsatz eine gemeinsame Zielsetzung – der effiziente, zügige und rechtssichere Abruf von Fördermitteln – gegeben sein sollte.

 

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Mittelabruf beginnt in der Regel schon vor dem Erhalt des endgültigen Förderbescheides, der die Grundlage für den Erhalt der Mittel darstellt.

 

GRUNDLAGEN DES MITTELABRUFES

Die eigentliche Grundlage für den Mittelabruf bildet der endgültige Zuwendungsbescheid. Er definiert den zeitlichen Umfang des Förderanspruchs, denn nur solche Investitionen, die im Bewilligungszeitraum getätigt wurden, können auch über die Förderung abgewickelt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen darüber hinaus dem im Förderbescheid dargestellten Zuwendungszweck entsprechen und im Rahmen dessen bereits zwingend im verbindlich erklärten Finanzierungsplan ausgewiesen worden sein.


In jedem Fall bleibt die Gebietskörperschaft als Erstzuwendungsempfänger immer in der direkten Verantwortung gegenüber dem Fördermittelgeber. Die gesamte Verantwortungskette stellt sich, unterschieden nach den Fördermodellen, wie folgt dar:

 

 Grafik Rollenverteilung

Abbildung 1 – Rollenverteilung im Mittelabrufprozess

 

KONKRETISIERUNG DER FÖRDERANTRÄGE

Vor Durchführung des ersten Mittelabrufes ist nach dem Abschluss der Ausschreibung der Förderantrag zu konkretisieren, um einen endgültigen Bescheid zu erwirken. Neben formalen Vorgaben sind hier insbesondere Details im einzureichenden Finanzplan zu berücksichtigen, da dieser die Basis für die später im Rahmen der Förderung abrufbaren Mittel darstellt.


Wichtig ist: Nicht im Finanzplan aufgeführte Investitionen sind nicht im Rahmen der Förderung abrufbar!

 

Auch Verschiebungen unter den Positionen sind später nicht mehr möglich. Fehler im Finanzplan sind insofern im Nachhinein nicht mehr zu korrigieren.


PFLICHTNACHWEISE

Zum Nachweis des erfolgten Ausbaus und der Funktionsfähigkeit der geförderten Breitbandinfrastruktur sind jeweils sogenannte „Pflichtnachweise” beim Fördermittelgeber einzureichen, die folgende Informationen umfassen:

 

Grafik Pflichtnachweise Abbildung 2 – Geforderte Pflichtnachweise

 

Die Pflichtnachweise bauen teilweise aufeinander auf und weisen starke Abhängigkeiten untereinander auf. Insbesondere die in den Rechnungsdokumenten aufgeführten Längen und Mengen müssen mit den Längen und Mengen des Netzplanes sowie der Dokumentation übereinstimmen. Diese 3 Positionen werden regelmäßig im Rahmen der Prüfung des Fördermittelgebers miteinander abgeglichen:

 

Grafik Abhängigkeiten Pflichtnachweise 

Abbildung 3 – Abhängigkeiten der Pflichtnachweise

 

Dabei sind sämtliche in den Rechnungen aufgeführten Positionen in die Kostenartenstruktur des Finanzplanes zu überführen, um dem Fördergeber eine Zuordnung zu ermöglichen. Die Übernahme der Struktur üblicher Leistungsverzeichnisse ist dementsprechend nicht möglich.

 

ABWICKLUNG DER MITTELABRUFE

Je nach Anzahl der Mittelabrufe muss die Zusammenstellung der Unterlagen zügig und effizient erfolgen, um der engen zeitlichen Taktung der Projekte Rechnung zu tragen. Unserer Erfahrung nach hat sich eine höhere Anzahl kleinerer Anforderungen gegenüber der Abwicklung mit 2 oder 3 Anforderungen bewährt, da so ein dem Projektstand jederzeit eng folgender Dokumentationspfad eingehalten wird.


In jedem Falle sind die einzelnen Arbeitsschritte im Rahmen einer Prozessfestlegung zu definieren, Verantwortlichkeiten und Fristen festzusetzen und den einzelnen Beteiligten klare Handlungsvorgaben aufzubereiten. Nur so ist die Vielzahl der beteiligten Mitarbeiter verschiedener Unternehmen (Tiefbauer, TKU, Kommune, technischer Bereich, kaufmännischer Bereich, Lager, Dokumentation, GIS, Ingenieurbüro etc.) effektiv zu steuern. Dabei sind die Prozesse aufseiten des TKU bzw. der Infrastrukturgesellschaft sowie der Gebietskörperschaft zu unterscheiden.

 

Einen ersten Überblick über die notwendigen Arbeitsschritte im Detail können dabei folgende Übersichtsdarstellungen liefern:

 

Grafik Abwicklung TKU 

Abbildung 4 – Abwicklung TKU/Infrastrukturgesellschaft

 

Grafik Abwicklung GebietskörperschaftenAbbildung 5 – Abwicklung Gebietskörperschaft

 

LIQUIDITÄT

Im Laufe eines jeden Förderprojektes wird die Liquidität bei TKU und Gebietskörperschaft teilweise stark belastet, weil je nach Anzahl der Mittelabrufe erhebliche Volumina vorfinanziert werden müssen. Insbesondere Telekommunikationsunternehmen müssen gegenüber ihren Dienstleistern (Tiefbauern) teils mit hohen Beträgen in Vorleistung gehen, während der Zahlungseingang von der Kommune mit einem Zeitverzug von teilweise mehreren Monaten erfolgt.

 

Aber auch Gebietskörperschaften müssen, je nach Ausgestaltung, umfangreiche flüssige Mittel zur Verfügung stellen, um gegenüber dem TKU Ansprüche begleichen zu können, während die Zahlung des Fördermittelgebers insbesondere bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen zeitweise ausbleiben kann.


Vor diesem Hintergrund ist neben der Sicherung entsprechender Kreditlinien bei Banken die Durchführung eines in der Regel monatsbasierten Liquiditätscontrollings auf beiden Ebenen (TKU und Gebietskörperschaft) erforderlich.


OPTIONALE VERFAHREN DES MITTELABRUFS

Generell sind 2 unterschiedliche Verfahren zum Abruf der Mittel möglich, zwischen denen eine Auswahloption besteht.

 

Im Verfahren „mit Zwischennachweis” sind sämtliche Pflichtnachweise mit jeder Mittelanforderung einzureichen. Sie werden vom Fördermittelgeber auf Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität geprüft und im Falle einer positiven Beurteilung erfolgt eine Auszahlung.


Im Verfahren „ohne Zwischennachweis” werden Mittel auf Grundlage einer Erklärung des Erstzuwendungsempfängers ausbezahlt. Die Erklärung umfasst auch die Versicherung, dass „die Bestimmungen für die Anforderung der Mittel” beachtet worden sind sowie dass es sich „bei den abgerechneten Ausgaben […] um förderfähige, tatsächlich entstandene und gezahlte Ausgaben” handelt. Der Zuwendungsempfänger versichert somit, dass die Pflichtnachweise vollständig und korrekt vorhanden sind, verzichtet jedoch auf die Sicherheit einer verbindlichen Prüfung durch den Fördermittelgeber und übernimmt das Risiko fehlerhafter Unterlagen.


Wir empfehlen regelmäßig die Durchführung des Verfahrens „mit Zwischennachweisen”.

 

FAZIT

Die letzte Hürde auf dem Weg zum Fördergeld sollte frühzeitig und akribisch geplant werden, um spätere Unannehmlichkeiten, Zeitverzögerungen oder gar Rückforderungen des Fördermittelgebers zu verhindern.
Als wesentliche Punkte sind dabei zu beachten:

  • Ordnungsgemäße Konkretisierung des Antrages mit besonderem Augenmerk auf dem Finanzplan
  • Prozessuale Gestaltung (Arbeitsschritt, Verantwortlichkeiten, Fristen) der Zusammenstellung der Pflichtnachweise
  • Frühzeitige und konkrete Ansprache des Fördermittelgebers und Einholung verbindlicher Auskünfte zu fraglichen Sachverhalten
  • Effiziente Abwicklung und Optimierung der Gestaltung im laufenden Prozess
  • Permanentes zeitliches und finanzielles Controlling

 

Gerne unterstützen wir Gebietskörperschaften und TKU punktuell oder auch durch die vollständige Übernahme des Mittelabrufs in Ihrem Förderprojekt. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Erfahren Sie mehr über unsere Beratungsleistungen in den Bereichen:

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