Kooperationsprojekt „BIGGE ENERGIE“

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veröffentlicht am 16. September 2013
 
Stadtwerkefusion in Nordrhein-Westfalen
 
Von Markus Mrozyk
 
Im Juli 2013 konnte der rückwirkende Zusammenschluss zum 01. Januar 2013 von drei Energieversorgungsunternehmen zur BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG offiziell verkündet werden. Der Gründungsvorgang und die notariellen Beurkundungen sowie die erforderlichen Ausgliederungsvorgänge beim Handelsregister sind in der Zwischenzeit bereits vollzogen worden. Die nachstehenden Ausführungen beschreiben den Projektablauf und den Beratungsansatz von Rödl & Partner, die das Projekt seit 2011 federführend begleiten.
 

Rahmenbedingungen und Ausgangssituation

Die Veränderungen der Rahmenbedingungen in Deutschland und die damit einhergehenden neuen Herausforderungen für Energieversorgungsunternehmen zwingen die Unternehmen sich zunehmend mit ihrer zukünftigen Ausrichtung auseinanderzusetzen. Die Mehrheit der Versorgungsunternehmen und Stadtwerke sieht sich schwierigen Zeiten ausgesetzt und viele sind nur noch bedingt in der Lage, den stetig wachsenden Anforderungen Rechnung zu tragen. Daher sehen sie in der Kooperation mit anderen Partnern einen Weg zur Lösung ihrer Probleme.1 Im Kreis Olpe, im südwestlichen Sauerland, versorgen die Stadtwerke Attendorn GmbH (nachfolgend: SWA) und die Stadtwerke Olpe GmbH (nachfolgend: SWO) sowie die Lister- und Lennekraftwerke GmbH (nachfolgend: LLK) zusammen rd. 70.000 Kunden mit Energie und Wasser. Insgesamt erzielen die drei Unternehmen dabei einen Jahresumsatz von ca. 100 Mio. Euro und beschäftigen rd. 161 Mitarbeiter (vgl. Abb. 1).
 
Ausgangssituation
Abbildung 1: Ausgangssituation
 
Die kommunalgeprägten Versorger Attendorn und Olpe sind klassische Querverbundunternehmen mit den Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme. Während bei SWO die Stadt Olpe alleiniger Gesellschafter ist, ist bei SWA neben der Stadt auch die RWE Deutschland AG (nachfolgend: RWE) mit einem 20-prozentigen Anteil beteiligt. LLK ist ein reines Stromversorgungsunternehmen mit einer Erzeugungssparte mit einem hohen Erzeugungsanteil aus Erneuerbaren Energien (Wasserkraft). Alleingesellschafter ist der Ruhrverband aus Essen (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Alle Unternehmen sind Netzbetreiber im Sinne des EnWG. Zwei der drei Unternehmen halten zudem eine Beteiligung an dem Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm (GEKKO).
 
Alle drei Unternehmen sind nach Beginn der Liberalisierung der Energiemärkte eine Vertriebskooperation in Form einer gemeinsamen Vertriebsmarke „BIGGE ENERGIE” eingegangen. Vor dem Hintergrund der verschärften Rahmenbedingungen beschlossen im Jahr 2010 die Geschäftsführungen und Gesellschafter
der Unternehmen eine tiefergehende Kooperation der drei Gesellschaften durch Rödl & Partner prüfen zu lassen. (vgl. Abb. 2)
 
PRojektfahrplan
 
Abbildung 2: Projektfahrplan
 

Projektphase 1: Machbarkeitsstudie

In einem ersten Schritt sollten mittels einer Machbarkeitsstudie unter steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ergebnisoffen mögliche Kooperationsformen unter Berücksichtigung von Prämissen (z.B. Erhalt der steuerlichen Querverbünde und Ergebnisabführungsverträge, Beteiligungsquoten auf Augenhöhe, Standort- und Beschäftigungsgarantien und Hebung von Synergien, etc.) untersucht und ein Kooperationsmodell von Rödl & Partner vorgeschlagen werden. Im Ergebnis wurde eine Teilfusion der drei Unternehmen vorgeschlagen. In einer neuen Gesellschaft sollen die Versorgungsbereiche vollständig zusammengeführt werden. Lediglich die Bäderaktivitäten von SWA und SWO, die Stromerzeugungssparte von LLK sowie die GEKKO-Beteiligungen sollen in den Altgesellschaften verbleiben (vgl. Abb. 3).
 

Projektphase 2: Ausarbeitung Detailkonzept

Nach Einholung der verbindlichen Auskünfte zu den steuerlichen Querverbünden der beiden Stadtwerke sowie zur Teilbetriebseigenschaft der Erzeugungssparte bei LLK wurden unter Federführung eines interdisziplinären Expertenteams von Rödl & Partner die weiteren Arbeitsschritte zur Umsetzung des
Kooperationsvorhabens begleitet.
 
Zielmodell BIGGE ENERGIE
  
Im Fokus der Arbeiten standen dabei die Durchführung der Unternehmensbewertungen, die Erstellung des Businessplans, die Vorbereitung der relevanten Vertragswerke inkl. der Vorbereitung und Durchführung notwendiger arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Zuletzt mussten für das Vorhaben auch die erforderlichen kommunal- und kartellrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden.
 

Unternehmensbewertung

Zum Zwecke der Ermittlung der Anteilsverhältnisse an der BIGGE ENERGIE wurden von Rödl & Partner vergleichende Unternehmensbewertungen für die drei beteiligten Unternehmen SWA, SWO und LLK erstellt. Dabei war einerseits zu berücksichtigen, dass nicht alle Sparten der beteiligten Unternehmen in die BIGGE ENERGIE eingebracht werden sollten und somit nur Teilbereiche der Unternehmen zu bewerten waren. Andererseits galt es, die beteiligten Unternehmen, deren Geschäftsführungen und zum Teil auch deren Gesellschafter in einem möglichst transparenten Abstimmungs- und Kommunikationsprozess an der Erarbeitung der Planungs- und Bewertungsberechnungen zu beteiligen und mit einzubeziehen. So wurden beispielsweise die zentralen Planungsprämissen für die einzelnen Unternehmensplanungen in mehreren Planungsgesprächen mit den einzelnen Geschäftsleitungen, aber auch in gemeinsamer Diskussionsrunde mit allen Geschäftsführungen besprochen und abgestimmt. In einer Vielzahl von persönlichen Gesprächen und Arbeitsterminen wurde hierbei sowohl zwischen den einzelnen Unternehmen und dem Bewertungsgutachter, als auch zwischen den beteiligten Unternehmen untereinander, eine sehr vertrauensvolle Grundlage für die Akzeptanz der Unternehmensbewertungen geschaffen. Im Ergebnis wurden die Bewertungen durch alle Beteiligten, auch ohne Zweitgutachter oder die Einholung einer „Second Opinion“, akzeptiert und die angestrebte Partnerschaft auf Augenhöhe konnte hinsichtlich der festzulegenden Anteilsverhältnisse sichergestellt werden.
 

Businessplan

Im Rahmen der Businessplanung stand die Ausarbeitung des Standort- und Groborganisationskonzepts im Fokus. Zudem wurden die in der Machbarkeitsstudie erhobenen Synergiepotenziale verifiziert und im Zahlenwerk berücksichtigt. Daneben wurden strategische Wachstumsfelder der neuen Gesellschaft weitmöglichst konkretisiert.
 
Aus Gründen der betrieblichen Mitbestimmung wurde in der Businessplanung zunächst nur ein grobes Organisationskonzept unterstellt. Es sieht vor, dass die BIGGE ENERGIE nach einer Übergangsphase von zwei Geschäftsführern (Ressortaufteilung: Technik und Vertrieb / Shared Service) geführt wird. Die Standortplanung sieht eine Reduzierung von derzeit drei auf zwei Betriebsstätten an den Standorten in Attendorn und Olpe vor. Der Verwaltungssitz der neuen Gesellschaft ist Olpe und der Satzungssitz der BIGGE ENERGIE ist Attendorn.
 
Aufgrund von Verzögerungen im Gesamtprojektplan und zur Einrichtung eines IT-Systems (ERP, Verbrauchsabrechnung, Marktdatenkommunikation) für die BIGGE ENERGIE zum Stichtag 01. Januar 2014 mussten parallel zum laufenden Projekt bereits konkrete Überlegungen angestellt und Entscheidungen zur zukünftigen Ausrichtung der Systemlandschaft getroffen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in einem Nebenprojekt die notwendigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, die wesentlichen Grundlagen und Prämissen für die energiewirtschaftlich relevanten DV-Komponenten erarbeitet und festgelegt sowie der Auswahlwahlprozess des zukünftigen IT-Anbieters vorangetrieben.
 

Vorbereitung der Vertragswerke

Kernaufgaben in diesem Teilprojekt waren die Ausarbeitung des Konsortial- und Gesellschaftsvertrags und der umfangreichen Ausgliederungsverträge nebst Anlagen (bilanzielle Vermögensgegenstände) sowie die Ausarbeitung der erforderlichen arbeitsrechtliche Verträge, und Vereinbarungen nebst Verhandlungen mit den zuständigen Arbeitnehmervertretungen und deren Vertreter.
 

Gesellschafts- / Steuerrecht:

Im Rahmen der Ausarbeitung der gesellschaftsrechtlichen Vertragswerke waren mit den Beteiligten u.a. nachstehende Aspekte aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht im Projekt festzulegen bzw. zu erarbeiten:
  • Zielsetzungen und Grundregeln der Zusammenarbeit
  • Transaktionspfad für die Errichtung der neuen Gesellschaft
  • Festlegung der durch die jeweiligen Gesellschafter einzubringenden Vermögenswerte / Unternehmensteile
  • Festlegung der notwendigen Eckpunkte für die Businessplanrelevanten und die sonstigen erforderlichen Verträge
  • Ergebnisverteilung zwischen den Gesellschaftern
  • Ausgestaltung der Gesellschaftsorgane einschließlich Stimmrechtsverteilung
  • Regeln für Personalüberleitung, Tarifbindung, betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung), Betriebsvereinbarungen
  • Finanzierung der Gesellschaft
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen und Ausscheiden von Gesellschaftern
  

Arbeitsrecht:

Aus arbeitsrechtlicher Sicht wurde zunächst eine Zielstruktur bzgl. der Überleitung der Betriebsteile der LLK und der SWA (jeweils betreffend die Bereiche „Netz, Vertrieb, Shared Service“) sowie des Betriebs der SWO auf die BIGGE ENERGIE erarbeitet. In einem weiteren Schritt wurden die zum Erreichen der Zielstruktur erforderlichen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Maßnahmen und Vereinbarungen vorbereitet und mit den zuständigen Betriebsräten sowie deren Rechtsvertreter verhandelt.

 
Hierzu zählten neben den Personalüberleitungsverträgen die erforderlichen Betriebsspaltungs- und Aufteilungsmaßnahmen bezüglich der überzuleitenden Betriebsteile der LLK und der SWA (Interessenausgleich über die Spaltung des Betriebs der LLK sowie div. Betriebsvereinbarungen für die SWA betreffend die Auswirkungen der Ausgliederung des Betriebsteils „Netz, Vertrieb, Shared Services“), die Vorbereitung der Mitarbeiterunterrichtungsschreiben gemäß § 613a BGB sowie die Klärung diverser weiterer arbeitsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Besonderheiten.
 

Fazit

Mit der Fusion streben die Stadtwerke eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei der Energieversorgung sowie eine Ausweitung der Geschäftsaktivitäten an. Das vorgestellte Projekt zeigt, dass der Zusammenschluss von drei Energieversorgungsunternehmen auch bei einer komplexen und schwierigen Ausgangssituation erfolgreich umgesetzt werden kann. Nachstehend sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren und Knackpunkte im Projekt abgebildet (vgl. Abb. 4). 
 
Erfolgsfaktoren
 

Kontakt

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Diana Basilio

M.Sc. Energie- und Finanzwirtschaft

Associate Partner

+49 221 9499 092 28

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