Post Merger Integration aus rechtlicher Sicht

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zuletzt aktualisiert am 3. Februar 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Wesentlicher Bestandteil jeder M&A Transaktion ist die sog. Post Merger Integration (PMI). Unter PMI versteht man allgemein die Zusammen­führung und Har­monisierung der Organisations­strukturen, Geschäfts­prozesse und Unter­nehmens­kulturen der beteiligten Rechts­träger. Dabei wird häufig der Fokus auf technische, betriebs­­wirtschaft­liche und steuerliche As­pekte der Integration gelegt. Ebenso bedeutsam ist aber erfahrungs­gemäß eine frühzeitige gezielte Beschäftigung mit den vielfältigen recht­lichen Implikationen eines Unter­nehmens­zusam­men­schlusses.

 

PMI beginnt bereits mit der Due Diligence

Sinnvollerweise sollte der Grundstein für eine erfolgreiche Integration bereits in der rechtlichen Due Diligence gelegt werden. Diese sollte sich nicht nur darauf beschränken, im Zielunternehmen vorhandene rechtliche Risiken für einen Erwerber zu identifizieren. Vielmehr sollte bereits der Due Diligence Report rechtliche Themenstellungen des Zielunternehmens in Hinblick auf den geplanten Zusammenschluss mit dem Erwerber­unternehmen aufzeigen. Darauf aufbauend kann dann frühzeitig mit der Erarbeitung eines rechtlichen Integrationsplans begonnen werden.


Rechtlicher Integrationsplan

Ein solcher rechtlicher Integrationsplan wird regelmäßig insbesondere die Themengebiete Zusammenführung der gesellschaftsrechtlichen Struktur, Überprüfung und Anpassung der Entscheidungs- und Com­pli­ance­pro­zesse, Synchronisierung der Individual- und Kollektivarbeitsverträge, Vereinheitlichung der Vertragstemplates und AGB und der Verwaltung des geistigen Eigentums sowie Aktualisierung der Unternehmensstandards für Zwecke des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes umfassen. Diese – nicht abschließend – genannten rechtlichen Themen sind im Integrationsplan einzeln zu identifizieren, als Ist-Situation zu beschreiben und mit Zieldefinitionen auszustatten. Bei international aufgestellten Unternehmen ist die entsprechende Einbeziehung ausländischer Tochterunternehmen besonders zu beachten. Mit der Aufstellung dieses Integrationsplanes ist im Projektverlauf so früh wie möglich zu beginnen, der aufgestellte Plan sollte Milestones für die Zielerreichung enthalten.


Post Closing Monitoring

Zu beachten ist, dass die legal PMI prinzipiell nicht zeitlich begrenzt ist. Neben der Abarbeitung und ggf. Anpassung der einzelnen Milestones des Integrationsplans sollte für die Zeit nach erfolgtem Closing ein regelmäßiges Vertrags- und Anspruchsmonitoring installiert werden. Dessen Funktion besteht in der Identifikation, Überwachung und ggf. Geltendmachung von Ansprüchen, die sowohl aus der Transaktion selbst oder aus Rechtsbeziehungen zu sonstigen Dritten resultieren können. Bei einem Unternehmenskauf können bspw. für das übernehmende Unternehmen Ansprüche gegen die Verkäufer auf nachträgliche Kauf­preis­anpassung oder aus Gewährleistungs- oder Garantiezusagen oder Wettbewerbsvereinbarungen im Raum stehen, die erst nach Closing entstehen und/oder erkannt werden. Ebenso ist sicherzustellen, dass existierende anspruchsbegründende Rechtsbeziehungen des Zielunternehmens zu Dritten nach Closing nicht „untergehen”. Die Einrichtung eines solchen Monitoringsystems gewährleistet, dass die Realisierung von dem integrierten Unternehmen zustehenden Forderungen nicht versäumt wird und verhindert so, dass Schaden entsteht. Sie trägt somit zum Schutz der geschäftsleitenden Organe vor der Haftungsinanspruchnahme wegen diesbezüglicher Pflichtverletzungen bei.


Unterstützung durch externe Rechtsanwälte

Internationale Teams aus spezialisierten und aus einer Vielzahl von M&A-Transaktionen erfahrenen Rechtsanwälten können dem übernehmenden Unternehmen bei der angestrebten optimalen Integration wertvolle Unterstützung bieten.

Fazit

Auch rechtliche Themen sollten im Rahmen der Post Merger Integration gebührende und frühzeitige Beachtung finden. Die legal PMI sollte bereits mit der Due Diligence beginnen, aus deren Erkenntnissen einen rechtliche Integrationsplan entwickeln und ein nachhaltiges Monitoringsystem einrichten und unterhalten.

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Oliver Saha

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

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