Kurzmitteilung Wirtschaft (Ausgabe 12/2012)

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BStBK zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 12. Oktober 2012 auf ihrer Internetseite eine Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz veröffentlicht. Demnach ist eine Rückstellung nur dann zu bilden, wenn die Differenz in der Steuerbilanz auf einer ausdrücklich gewährten Steuerstundung beruht. Darüber hinaus verneint die BStBK die Möglichkeit einer Verrechnung mit aktiven latenten Steuern und lehnt einen Verzicht auf die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB ab. 
 

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