Compliance und Arbeitsrecht

PrintMailRate-it

Schnell gelesen

  • Geschäftsführer haften unbeschränkt persönlich für Markenverletzungen der Gesellschaft. Compliance gewinnt auch in der Personalarbeit zunehmend an Bedeutung und kann durch zielgerichtete Maßnahmen effektiv sichergestellt werden.
von Nadja Roß-Kirsch
 
Datenschutzskandale oder der Wirbel um die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter beim Online-Versandhändler Amazon zeigen, dass das Thema Compliance auch in der Personalarbeit zunehmend an Bedeutung gewinnen sollte. Werden rechtliche Vorgaben oder auch ethische Standards missachtet, kann ein Unternehmen schnell seinen guten Ruf in der Öffentlichkeit verlieren.
 
Für die Personalarbeit folgt daraus, dass neben dem Datenschutz nicht nur die Vertragsbeziehungen mit eigenen Arbeitnehmern, sondern auch mit externen Personaldienstleistern geltendem Recht entsprechen und auch die tatsächlichen Arbeitsbedingungen konstant überprüft werden müssen.
 
Darüber hinaus kann eine unternehmensinterne Compliance-Organisation zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben oder auch selbstgesetzter ethischer Standards schnell zum stumpfen Schwert werden, wenn keine arbeitsrechtliche Umsetzung erfolgt.
 
Daher sollten die Compliance-Regeln unternehmensintern im Arbeitsvertrag, Dienstanweisungen oder Betriebsvereinbarungen widergespiegelt werden, um entsprechende Verpflichtungen für die Arbeitnehmer zu begründen oder auch um eine Grundlage für Sanktionen des Arbeitgebers wie Abmahnung oder Kündigung bei Verstößen zu bilden.
 
Bei der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern ist an erster Stelle auf sorgfältige Auswahl und auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu achten. Außerdem kann die Vereinbarung von Vertragsstrafen helfen, von rechtswidrigem Verhalten abzuhalten.
 
Schließlich ist für eine zielgerichtete Überwachung auch die Einrichtung eines Hinweisgebersystems wie beispielsweise einer Whistleblowing-Hotline oder einer Vertrauensperson sowie die Funktion eines Compliance-Officers mit speziellem Augenmerk auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und diskriminierungsfreier sowie menschlicher Beschäftigungsbedingungen zu überlegen.

Themenspecial

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Partner

+49 6196 7611 4729

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu