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BFH zu Finanzierungskosten bei Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

In seinem Urteil vom 11. Oktober 2012 (I R 66/11) hat der BFH entschieden, dass Finanzierungskosten für die zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen genutzten Räume auch dann als Rückstellung berücksichtigt werden können, wenn deren Anschaffung und Herstellung nicht unmittelbar einzelfinanziert worden sind, sondern sämtliche liquiden Eigen- und Fremdmittel in einem sogenannten „Pool” gegeben und hieraus sämtliche Aufwendungen des Geschäftsbetriebs finanziert wurden (Poolfinanzierung). Voraussetzung für die Berücksichtigung der Zinsen sei in diesem Fall, dass sie sich durch Kostenschlüsselung verursachungsgerecht der Herstellung und Anschaffung der Räume zuordnen lassen und dass sie angemessen sind.
 

Neue IFRS-Entwürfe und Standards

Am 28. Februar 2013 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf ED/2013/2 Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting (Proposed amendments to IAS 39 and IFRS 9) veröffentlicht. Damit soll eine Erleichterung von der Pflicht zur Beendigung des Hedge Accountings geschaffen werden. Des Weiteren hat das IASB am 3. März 2013 den Re-Exposure Draft ED/2013/3 Expected Credit Losses veröffentlicht. Darin wird abermals ein neues Impairmentmodell für Finanzinstrumente vorgeschlagen. Die EU hat mit Datum vom 5. März 013 IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRSs - Darlehen der öffentlichen Hand übernommen. Die Änderungen sind spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

Kontakt: andreas.schmid@roedl.de

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