Kurzmitteilungen Steuern

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​Kurzmitteilung Konzernsteuerrecht

Unterjähriger Hinzuerwerb von Anteilen bei Streubesitz

Seit dem 1. März 2013 gelten Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus Beteiligungen von weniger als 10 Prozent (Streubesitz) als voll körperschaftsteuerpflichtig. Ausschlaggebend für die Prüfung auf Streubesitz ist die Beteiligungshöhe zu Beginn des Kalenderjahres. Dabei gilt auch ein unterjähriger Erwerb einer Beteiligung als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt. Die Rückbeziehungsfiktion führte in der Praxis jedoch zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten. Mit einer Verfügung der OFD Frankfurt nimmt die Finanzverwaltung nun zu unterschiedlichen Fallkonstellationen zum unterjährigen Hinzuerwerb Stellung. Dabei verfolgt die Finanzverwaltung eine sehr restriktive Rechtsauffassung. So soll die Steuerfreiheit nur für Dividenden in Anspruch genommen werden können, die auf den hinzuerworbenen Anteil von mindestens 10 Prozent entfallen.

Kurzmitteilung Unternehmenssteuerrecht

Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn 

Nach einem aktuellen Urteil des BFH setzt auch die ab dem Jahr 2001 geltende Rechtslage für einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn nach § 34 Einkommensteuergesetz voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden. Danach ist die Tarifvergünstigung nicht zu gewähren, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang (im Urteilsfall 29 Tage) mit der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs wesentliche Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen
des Unternehmens ausscheiden. Unklar bleibt auch weiterhin, welcher Zeitraum zwischen der Ausgliederung
einer wesentlichen Betriebsgrundlage und der nachfolgenden Betriebsveräußerung oder -aufgabe liegen muss, damit keine missbräuchliche Gestaltung anzunehmen ist.

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