Kurzmitteilung Wirtschaft

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​Neuer internationaler Standard zur Erlöserfassung verabschiedet

Ende Mai haben das IASB und das US-amerikanische FASB sogenannte konvergierte, d. h. vereinheitlichte Rechnungslegungsstandards zur Erlöserfassung – Erlöse aus Verträgen mit Kunden – herausgegeben. Der Standard des IASB ersetzt als IFRS 15 die bisher für die Erlöserfassung relevanten Standards IAS 11, IAS 18 sowie einige erlösbezogene Interpretationen. Der neue IFRS 15 enthält Regelungen dazu, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Als Grundprinzip gilt: Erlösrealisierung im Zuge des Transfers von Gütern und Dienstleistungen in Höhe der erwarteten Gegenleistung, d. h. Zahlung. Darüber hinaus enthält IFRS 15 z. B. erweiterte Leitlinien zu Mehrkomponentengeschäften sowie neue Vorgaben zur Vorgehensweise bei Dienstleistungsverträgen und Vertragsanpassungen. Insgesamt sollen den Abschlussadressaten dadurch informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung gestellt werden. Der neue Standard ist grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2017 beginnen, verpflichtend anzuwenden; für die Anwendung in der EU bedarf es hierzu noch des vorherigen Endorsement durch die EU.
 

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Dr. Andreas Schmid

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