Inflation auf 3-Jahreshoch: Die mexikanische Zentralbank erhöht zum dritten Mal in Folge den Leitzins

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veröffentlicht am 2. November 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten 

von Dr. Dirk Oetterich, Rödl & Partner Mexiko, und Philipp Bajorat
 

Die mexikanische Inflationsrate stieg zuletzt stetig, inzwischen liegt sie auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Um die steigende Inflation einzudämmen, erhöht die mexikanische Zentralbank nun bereits zum dritten Mal in Folge ihren Leitzins auf 4,75 Prozent. Mexikanische Gesellschaften sollten nun dringend prüfen, ob sie hinreichend vor den verschiedenen Auswirkungen der Inflation gesichert sind.

Inflationsentwicklung in Mexiko

Während die mexikanische Inflationsrate bereits Ende 2017 und somit lange vor der Pandemie stetig abnahm, fand sie im Frühjahr 2020 mit 2,13 Prozent ihren Allzeit-Tiefpunkt. Grund hierfür war der Beginn der Pandemie in Mexiko, die Schließung diverser Wirtschaftszweige und der damit zusammenhängende Einbruch der Nachfrage verschiedener Güter. Einige Monate später, zum Halbjahr 2020, lag die die Inflationsrate wieder bei rund 4 Prozent und damit über dem von der mexikanischen Zentralbank ausgegebenen Ziel von 3 Prozent.

 
In den folgenden Monaten wirkte sich die globale Inflationssteigerung auf die mexikanische Inflation aus. Zudem führten insbesondere die Knappheit von Rohmaterialen und Handelsgütern, aber auch die Lockerungen der Corona Schutzmaßnahmen in Mexiko zu Preissteigerungen. Mexikos Inflationsrate betrug zum 30. September 2021 6 Prozent und befindet sich damit auf dem höchsten Stand seit Ende 2017 (ausgenommen April 2021).

  

Zinsentwicklung in Mexiko

Am 30. September 2021 hat die mexikanische Zentralbank zum dritten Mal in Folge ihren Leitzins erhöht, welcher nun 4,75 Prozent beträgt. Grund für die erneute Erhöhung ist die steigende Inflation, welche durch die Erhöhung des Leitzinses wieder näher an die angestrebten 3 Prozent gebracht werden soll.

 
Mit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte die mexikanische Zentralbank ihren Leitzins zunächst von 7,25 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Im Herbst 2020 war der Leitzins erneut auf 4,25 Prozent gesenkt worden, bevor er mit 4 Prozent seinen 5-Jahrestiefpunkt im März 2021 erreichte.

 
Bis zu Beginn des 4. Quartals 2022 prognostiziert die Zentralbank einen Verbleib des Leitzinses bei 4,75 Prozent.

 

Wechselkursentwicklung in Mexiko

Der MXN/EUR Kurs lag zu Beginn des Jahres 2020 bei 21,12. Maßgeblich bedingt durch die Pandemie, verlor der mexikanische Peso ab März 2020 erheblich an Wert. Am 24.03.2020 wurde der niedrigste Stand aller Zeiten erreicht, der Euro hatte einen Gegenwert von 27,29 MXN, was einem Kursverlust von 29,2 Prozent entspricht.

 
Am 19.11.2020 fand der mexikanische Peso erstmalig wieder unter die Marke von 23 MXN/EUR und bewegt sich seitdem im Bereich zwischen 23 – 25 MXN/EUR. Zum 30.09.2021 betrug der Kurs 23,80. Das entspricht einem Verlust von rund 12,7 Prozent im Vergleich zu dem Kursstand vor der Pandemie.  Der MXN/USD Kurs lag Anfang 2020 bei 18.87. Ebenfalls bedingt durch die COVID Pandemie, verlor der Peso im Frühjahr drastisch an Wert (-32,8) und fand seinen historischen Tiefstand ähnlich dem des EUR am 25/03 mit einem MXN / USD Kurs von 25.078.

 
Erstmalig unter 20 sank der MXN/ USD Kurs wieder am 5.12.2020 und bewegt sich seitdem recht stabil im Bereich zwischen 19 – 20 MXN/USD.  Zum 30.09.2021 liegt der Kurs bei 20,31 MXN/USD, was einer Wertverlust von rd. 7,6 Prozent im Vergleich zum Stand vor der Corona Pandemie entspricht.

 
Um sich vor den Risiken der steigenden Inflation, der steigenden Zinsen und des volatilen mexikanischen Pesos ausreichend zu schützen, ist es wichtig die Besonderheiten des Unternehmens genauestens zu analysieren und miteinzubeziehen. So lassen sich Lösungen erarbeiten, die gegen den Wertverfall Ihrer Forderungen wirken. Bei der Beschaffung von Fremdkapital ist es wichtig, frühzeitig zu agieren und die aktuellen Entwicklungen am Geldmarkt zu berücksichtigen. Schließlich werden meist Gesellschafter­darlehen in Fremdwährung vereinbart, jedoch müssen diese strengen Verrechnungs­preisvorgaben, also dem Fremdvergleich, entsprechen.

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