Neuer Investitionslenkungskatalog erleichtert ausländische Investments

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​Am 10. März 2015 erließen die chinesische National Development and Reform Comission sowie das chinesische Handelsministerium gemeinsam eine Aktualisierung des Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue (Version 2015), die mittlerweile sechste Neufassung seit Einführung im Jahre 1995. Der neue Katalog ersetzt die Fassung aus dem Jahr 2011 und trat am 10. April 2015 in Kraft. Der neue Katalog unterteilt Investitionsvorhaben auch weiterhin in die bekannten Kategorien „gefördert”, „reglementiert” und „verboten”. Nicht aufgeführte Bereiche gelten nach wie vor als erlaubt. Die vorgenommenen Änderungen lassen sich anhand des veränderten Umfangs der einzelnen Kategorien sowie der Neuerungen innerhalb der spezifischen Industrien am einfachsten nachvollziehen.
 

Umfang der Kategorien

  • Die Anzahl der aufgelisteten Einträge in der Kategorie „reglementiert” wurde erheblich reduziert, von  79 (Version 2011) auf nunmehr 38. Insbesondere in den Bereichen Produktion, Groß- und Einzelhandel sowie Immobilien wurden erhebliche Erleichterungen vorgenommen.
  • Ferner wurden bestehende Beschränkungen hinsichtlich der Beteiligungsquote ausländischer Investoren weiter gelockert. Die Anzahl der Industrien, in denen ein Investment ausschließlich in Form eines Sino-Foreign Equity/Cooperative Joint Venture möglich ist, wurde von zuletzt 43 auf 15 gesenkt; die Zahl der Industrien, die darüber hinaus einen chinesischen Mehrheitsgesellschafter erfordern, sank von 44 in 2011 auf 35.
  • Zahlenmäßig betrachtet, bleiben die im neuen Katalog in der Kategorie „gefördert” aufgeführten Investmentbereiche im Wesentlichen unverändert. Auch wenn sich die Zahl hier nicht verändert hat, wurden indes 76 Positionen modifiziert. Die Änderungen zielen dabei hauptsächlich darauf ab, Investoren dazu zu bewegen, in neue Technologien, moderne Prozesse, neuartige Materialien sowie Ausrüstung zu investieren.

  

Industrien

  • Maschinenanlagen
Mit der Neufassung des Investitionskatalogs wurden die Reglementierungen im Bereich der Herstellung von Spezialgeräten stark vereinfacht, beispielsweise hinsichtlich der Produktion von Bauteilen für Planierraupen, hydraulischen Baggern, Radladern, Gabelstaplern, Betonmaschinen, usw. Die Produktion ganzer Kraftfahrzeuge wurde indes aus der Kategorie „gestattet” in die Kategorie „reglementiert” verschoben. Diese Änderung zeigt deutlich die Absicht der chinesischen Regierung, lokale Hersteller zu unterstützen.
  • Einzelhandel
Der Bereich „Online Handel” wurde erstmals aus der Kategorie „reglementiert” herausgenommen. Gleichzeitig wurden auch die Beteiligungsrestriktionen ausländischer Investoren aufgehoben. Ausländische Investoren dürfen nunmehr auch 100%ig ausländisch investierte Tochtergesellschaften (WFOE) gründen, um in diesem Bereich tätig zu werden. Diese Änderung erfolgte im Einklang mit nationalen  Vorschriften zur Förderung einer zügigen und nachhaltigen Entwicklung des E-Commerce Sektors.
  • Chemie
Im neuen Katalog wurden im Bereich chemische oder petrochemische Industrie eine Vielzahl an Vorhaben aus der Kategorie „reglementiert” in die Kategorie „gestattet” verschoben, beispielsweise hinsichtlich der Produktion von Rohöl-Nebenprodukten, PVC Äthylen, Sodium Carbonate, Natriumhydroxid, Schwefelsäure, Salpetersäure, Kaliumkarbonat, etc.
  • Transport
Das Erfordernis eines chinesischen Mehrheitsgesellschafters im Bereich Wartung des Schienenverkehrs (Hochgeschwindigkeitsstrecken, Passagierlinien und Intercity-Verbindungen) wurde aufgehoben. Ferner wurde eine Betätigung in den Bereichen „Schienenfrachtverkehr” sowie „grenzüberschreitender Transport von Kraftfahrzeugen” aus der reglementierten Kategorie herausgenommen und ist nunmehr gestattet.
  • Bildung
Der Betrieb von „höheren Bildungseinrichtungen” (beschränkt auf Sino-Foreign Equity oder Cooperative Joint Ventures) – im Katalog 2011 noch in der Kategorie der geförderten Vorhaben eingetragen – wurde im neuen Katalog in die Kategorie der reglementierten Vorhaben verschoben. Eine Betätigung in diesem Feld ist nur mit einem chinesischen Mehrheitsgesellschafter möglich. Diese Änderung im Bereich „Bildung” stellt eine der wenigen Verschärfungen des neuen Katalogs dar.
  • Andere
Die Reglementierungen in den Bereichen Energie, Immobilien, Finanzen, Gesundheit, etc. wurden ebenfalls in erheblichem Umfang zurückgenommen. 
 

Unsere Einschätzung

Die Änderungen im Katalog 2015 enthalten im Vergleich zu früheren Änderungen die bisher weitreichendsten Lockerungen für ausländische Investitionen. Die vorgenommenen Liberalisierungen dürften einen weiteren Schritt der chinesischen Öffnungspolitik darstellen und dazu beitragen, ein offeneres und transparenteres Geschäftsfeld für ausländische Investitionen zu schaffen.
 
Im Januar und Februar dieses Jahres veröffentlichte das chinesische Handelsministerium einen Entwurf des geplanten Gesetzes für ausländische Investitionen (PRC Foreign Investment Law). Dieses Gesetz wird aller Voraussicht nach den Ansatz einer sog. „Negativliste” verfolgen. In dieser wären dann nur noch unzulässige Investitionsvorhaben aufgeführt. Andere, nicht in der Liste aufgenommene Vorhaben wären erlaubt. Wird das Gesetz in dieser Form verabschiedet, würde dies eine einschneidende Änderung der Gesetzeslage hinsichtlich ausländischer Investitionen darstellen. Unserer Einschätzung nach würde der derzeitige Investitionskatalog ebenfalls von der Negativliste ersetzt. Dies würde eine weitere Lockerung der Marktzutrittsbarrieren bedeuten.

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Jiawei Wang, LL.M.

Legal Counsel, Attorney at Law (China)

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