Die chinesische Steuerverwaltung veröffentlicht den Steuerverordnungsentwurf zum Umweltschutz

PrintMailRate-it

Am 10. Juni 2015 veröffentlichte die chinesische Steuerverwaltung den Steuerverordnungsentwurf zum Umweltschutz („Environment Protection Tax - EPT”) für öffentliche Kommentare.

Gemäß der Verordnung unterliegen alle Unternehmen, staatliche Institutionen und sonstige Unternehmen der EPT, wenn sie direkt zu versteuernde Schadstoffe innerhalb Chinas und in umliegende Seegebiete einleiten. Die zu versteuernden Schadstoffe sind in fünf Kategorien festgelegt: Luft- und Wasserschadstoffe, Feststoffabfall, Lärm (inkl. Bau- und Industrielärm) und sonstige Schadstoffe. Für Luft- und Wasserschadstoffe ist die EPT auf die Top-5 der Schwermetallschadstoffe oder die Top-3 anderer Schadstoffe bei jeder Freilassung zu erheben. Ausnahmen gibt es nur für die Schadstoffe, die aus landwirtschaftlicher Produktion, öffentlichen Verkehrsmitteln und Behandlungswerken von städtischen Abwasser und Haushaltsabfall verursacht werden.

Die Berechnung des EPT basiert auf dem  Volumen der eingeleiteten Schadstoffe multipliziert mit dem dazugehörenden Steuersatz, der grundsätzlich das Äquivalent zum aktuellen Standard der Schadstoffabgabegebühr („Pollutant Discharge Fee - PDF”) ist. Anders als die PDF kann die EPT durch den Vergleich der Konzentration und des Gesamtvolumens der eingeleiteten Schadstoffe mit den vorgeschriebenen Standards oder Quoten entweder um die Hälfte reduziert oder um das 2- bis 3-fache angehoben werden.

Kommt es zu einem Zahlungsausfall bei der Abgabe der EPT, so kann dies zu einer Strafsteuer führen, die vergleichsweise höher liegt als die Strafsumme, die aktuell unter dem PDF-System auferlegt wird.

Die EPT-Verordnung wird frühestens im nächsten Jahr, aber noch vor 2018 in Kraft treten. Mit der offiziellen Umsetzung der EPT wird die PDF abgeschafft.​

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Vivian Yao

Certified Tax Adviser (China)

Partner

+86 21 6163 5200

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu