Highlights der wichtigen kürzlich erlassenen Steuergesetze und -vorschriften

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Befreiung von der Mehrwertsteuer

Die SAT hat kürzlich mit der Bekanntmachung [2016] Nr.29 neue Pilot-Gegenstände festgelegt, die in steuerbefreiten grenzüberschreitenden Aktivitäten zusammengefasst werden. Zudem sollen mit der neuen Regelung die Inhalte der Aktivitäten geklärt werden, die zu einer Steuerbefreiung berechtigten. Ein weiterer Eckpunkt der Bekanntmachung ist die Standardisierung der Verfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung. Die neuen Maßnahmen sind seit dem 1. Mai 2016 in Kraft.


Veröffentlichung von Positivlisten für importierte Waren (Cross-Border E-Commerce)

Vor kurzem haben die zuständigen chinesischen Behörden zwei Positivlisten für den Import von Waren beim grenzüberschreitenden E-Commerce freigegeben. Nur die in den Positivlisten genannten Waren sind für den Cross-Border E-Commerce erlaubt. In den neuen Listen sind wesentliche Güter enthalten, die tatsächlich durch Cross-Border E-Commerce während der Pilotperiode importiert wurden. Dazu zählen vor allem die Konsumgüter, die mittels Expressversand importiert werden. Die Listen sind seit dem 16. April 2016 in Kraft.


„Verwaltungsmaßnahmen zu Quellen der Steueruntersuchung” ist veröffentlicht

Mit dem Rundschreiben (Shui Zong Fa [2016] Nr.71) der SAT werden die Regeln bezüglich steuerlicher Untersuchungen von Hochrisiko-Steuerzahlern auf Steuerbetrug und Steuerhinterziehung festgelegt. Die zuständigen Steuerbehörden müssen die Daten analysieren und Steuerrisiken identifizieren, um das Verarbeitungsverfahren eines Falls zu bestimmen. Die Ergebnisse werden der zuständigen Abteilung für Steueruntersuchung vorgelegt. Das Schreiben wird ab dem 1. Juli 2016 in Kraft treten.

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