Neue Regelungen zur vereinfachten Markenanmeldung

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Nachdem die neue Verordnung „Übergangsbestimmungen der Betrauung lokaler Verwaltungsabteilungen für Industrie und Handel und Marktaufsicht zur Genehmigung von Anträgen zur Markenanmeldung” (Hinweis Gong Shang Biao Zi [2016] Nr.168) seit dem 1. September 2016 umgesetzt wurde, hat die State Administration of Industry and Commerce (SAIC) vor kurzem die erste Charge von 13 Bearbeitungsschaltern für die Markenanmeldungen eingerichtet. Diese neu geschaffenen Schalter sind verantwortlich für die Annahme von Markenanmeldungen und das Sammeln von Regulierungsgebühren innerhalb ihrer festgelegten Bereiche. Sie sind zudem für die Annahme und Überprüfung von Bewerbungsunterlagen zur Registrierung einer Marke, als auch für die Bestimmung des Datums des Antrages auf Registrierung von Marken verantwortlich, welche den Bedingungen nach für die Annahme qualifiziert sind. Darüber hinaus stellen sie auch Markenzertifikate im Namen der SAIC aus und bieten Dienstleistungen wie die Beantwortung von Fragen oder Beratung an. Die 13 Bearbeitungsstellen für Markenregistrierungen wurden am 1. November in Betrieb genommen. Die Bearbeitungsschalter sind wie folgt strukturiert und lokalisiert:
  • Provinz Heilongjiang: Büro der Marktaufsicht und Administration von Harbin
  • Provinz Jiangsu:Verwaltung für Industrie und Handel von Nanjing und Suzhou
  • Provinz Zhejiang: Büro für Marktaufsicht und Administration von Ningbo
  • Provinz Shandong: Verwaltung für Industrie und Handel von Jinan, Qingdao und von Jining
  • Provinz Henan: Verwaltung von Industrie und Handel von Luoyang
  • Provinz Hubei: Verwaltung für Industrie und Handel der Provinz Hubei
  • Provinz Hunan: Verwaltung für Industrie und Handel von Changsha und von Huaihua
  • Autonome Region Guangxi Zhuang: Verwaltung für Industrie und Handel der autonomen Region Guangxi Zhuang
  • Provinz Sichuan: Verwaltung für Industrie und Handel von Chengdu

 

Die Eröffnung der Schalter erleichtert es Bewerbern, einen Antrag zur Markenregistrierung am nächsten Schalter zur Beantragung von Markenregistrierungen zu stellen.

 

Derzeit können die Bewerber zur Eintragung einer Marke ihre Anträge auf drei Arten einreichen:
  • persönlich bei ihren lokalen Schaltern zur Annahme von Anträgen von Markenanmeldungen oder;
  • bei der Registrierungslobby des Markenamtes oder;
  • durch die Beauftragung einer zugelassenen Markenagentur.


Für Ausländer bzw. ausländische Unternehmen ist gemäß dem chinesischen Markengesetz zur Eintragung einer Marke oder zur Ausführung anderer Markenangelegenheiten weiterhin eine qualifizierte Markenagentur einzuschalten und zu beauftragen. Es wird von den „Meinungen der staatlichen Verwaltung für Industrie und Handel zur Einführung aktiver Reformen zur Erleichterung der Markenregistrierung” erwartet, das ab 2017 Bewerber für die Eintragung einer Marke ihren Antrag mit Hilfe des Internets einreichen können. Derzeit sind noch keine weiteren Details dazu bekannt, daher müssen die weiteren Initiativen der SAIC abgewartet werden. ​

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Sebastian Wiendieck

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