China öffnet sich weiter für ausländische Investitionen

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Am 12. Januar 2017 veröffentlichte der Staatsrat die „Mitteilung des Staatsrates über Verschiedene Maßnahmen zur weiteren Öffnung gegenüber der übrigen Welt und der aktiven Nutzung ausländischer Investitionen” (im Nachfolgenden „die Maßnahmen”): In dieser wird die Fortführung der Reform und Weiterentwicklung der chinesischen Wirtschaft mit Bezug auf ausländische Investitionen und die Umsetzung eines Maßnahmenprogramms auf drei Gebieten ausgeführt.


Weitere Öffnung für ausländische Investitionen

Um China weiter für ausländische Investitionen zu öffnen, identifizierte der Staatsrat die Notwendigkeit, sowohl den Lenkungskatalog für ausländische Investitionsindustrien als auch relevante Maßnahmen und Regularien anzupassen und Beschränkungen für den Markteintritt in der Service-, der Herstellungs- und der Bergbauindustrie erheblich zu reduzieren.
  • Mit Bezug auf den Dienstleistungssektor sollen insbesondere Anstrengungen unternommen werden, die den Abbau von Beschränkungen für folgende Teilbranchen vorsehen: Bank- und Kreditinstitute, Wertpapier-, Anlagenpapierfond-, Termingeschäft- und Versicherungsgesellschaften, Versicherungsvermittler; Serviceanbieter auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung; Architektur, Ratingservices, Telekommunikation, Internet, Kultur, Bildung, Transport; und andere Bereiche;
  • Im Bereich des produzierenden Gewerbes sollen für folgende Teilsektoren Restriktionen abgeschafft werden: Herstellung von Eisenbahnequipment und Motorradproduktion; Herstellung und Produktion von Ethanol und Benzin, Öl sowie die Fettverarbeitung und andere Gebiete;
  • In der Bergbauindustrie sollen Investitionsbarrieren in folgenden Unterbereichen abgeschafft werden: Abbau von Ölschiefer, Ölsand, Schiefergas und anderen Bereichen von nicht-konventionellem Öl, und Gasförderung und Abbau anderer Bodenschätzen.

 

Die Maßnahmen unterstreichen, dass auslands- und inlandsfinanzierte Unternehmen gleichberechtigt für Maßnahmen im Rahmen der „Made in China 2025”-Strategie sind und dazu ermutigt werden sollen, in die High-End-Produktion, intelligente und/oder umweltfreundliche Produktion, usw. zu investieren. Ziel der chinesischen Regierung ist die Transformation der traditionellen Industrien hin zu einer effizienten und nachhaltigen Industrie.


Ausländische Investoren sollen auch darin unterstützt werden, sich am Bau von Infrastrukturprojekten, basierend auf dem Model von gesetzeskonformen Konzessionsverfahren, sowie an nationalen Wissenschafts- und Technologieprogrammen zu beteiligen. Diese Programmestehen ausländischen Investoren offen und sehen eine Investitionsförderung im Bereich Forschung und Entwicklung („F&E”) sowie für Bewerbungen für die Einrichtung von Habilitations-Forschungseinrichtungen vor.


Die Maßnahmen heben zudem hervor, dass den besten ausländischen Talenten die Unterstützung zur Existenzgründung und Entwicklung in China sowie die Ein- und Ausreise gemäß den Gesetzen und Regelungen ermöglicht werden soll.


Gerechte Wettbewerbsbedingungen

Als zweites Gebiet heben die Maßnahmen die Wichtigkeit hervor, die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Investitionen in China fortzuführen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die folgenden Punkte gelegt:
  • Es sollen keine neuen Beschränkungen willkürlicher Art auslandsfinanzierten Unternehmen auferlegt werden.
  • Es sollen konsistente Standards für Bewerbungen auslandsfinanzierter Unternehmen für Geschäftslizenzen und -qualifikationen gelten.
  • Inlands- und auslandsfinanzierte Unternehmen sollen gleichermaßen gefördert werden, an Chinas Standardisierungsmaßnahmen teilzunehmen.
  • Produkte auslandsfinanzierter Unternehmen sollen bei Ausschreibungen und Angebotsabgaben für staatliche Aufträge gerecht behandelt werden.
  • Geistiges Eigentum auslandsfinanzierter Unternehmen soll rigoros in Einklang mit den Gesetzen und Regelungen geschützt werden.
  • Auslandsfinanzierte Unternehmen sollen darin unterstützt werden, ihre Finanzierungskanäle zu erweitern.
  • So soll Unternehmen erlaubt sein, Kapital einzusammeln, indem sie sich an der Börse am Main Board, dem Small und dem Medium-sized Enterprise Board, dem Growth Enterprise Market oder dem New Third Board listen lassen und Schuldfinanzierunginstrumente verwenden.
  • Inlands- und auslandsfinanzierte Unternehmen sollen einem einheitlichen, registrierten Kapitalsystem angehören.


Gewinnung ausländischer Investitionen

Als drittes Gebiet identifizieren die Maßnahmen, dass weitere Anstrengungen unternommen werden sollen, um ausländische Investitionen durch folgende Schritte zu gewinnen:
  • Örtlichen Regierungen soll es im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse erlaubt sein, begünstigende Richtlinien zur Gewinnung ausländischer Investoren zu formulieren und zu verkünden, wodurch Projekte, die zur Beschäftigung, wirtschaftlichen Entwicklung und technologischen Innovation beitragen, unterstützt werden.
  • Der Katalog über Primärindustrien für Ausländische Investitionen in Zentralen und Westlichen Regionen soll dahingehend überarbeitet werden, dass der Bereich der Industrien erweitert wird, in denen ausländische Investitionen in zentralen, westlichen und nordöstlichen Regionen gefördert werden. Korrespondierende, begünstigende Richtlinien bezüglich Unternehmenseinkommensteuer, Kapital und Grundstücken usw. können für auslandsfinanzierte Unternehmen in zentralen, westlichen und nordöstlichen Regionen angewandt werden.
  • Auslandsfinanzierte Industrieprojekte, die die intensive Nutzung von Grund und Boden vorsehen und entsprechende geförderte, Industrien darstellen, sollen weiterhin vorzugsweise mit Grund und Boden ausgestattet werden.
  • Die Reform zentralisierter Transaktionen und Managements von RMB und Fremdwährungen bei auslandsinvestierten, multinationalen Gesellschaften soll weiter fortgeführt werden.
  • Die Möglichkeiten Kapital aus dem Ausland zu beschaffen, sollen für ausländische Unternehmen verbessert werden.
  • Verfahren zur Gründung, Führung oder Änderung von ausländisch finanzierten Unternehmen sollen vereinfacht werden.

 

Umsetzung

Der Staatsrat beabsichtigt, die Maßnahmen als gegenwärtigen und künftigen Leitfaden für ausländische Investitionen in China zu sehen. Mit der Umsetzung soll eine neue Phase der hochrangigen Öffnungspolitik eingeläutet und offene, faire und günstige Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen geschaffen werden.

Die Entwicklungs- und Reformkommission, das Handelsministerium und andere Regierungsabteilungen werden entsprechend kooperieren, um die Umsetzung der Maßnahmen zu sichern. Weitere detaillierte Umsetzungsregelungen von zentralen und örtlichen Regierungen sind abzuwarten.​

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Li Wang, LL.M.

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