Highlights kürzlich erlassener Gesetze und Vorschriften

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​SAT hebt Einreichung von Zusatznachweisen bei Vermögensverlusten von Unternehmen auf

Die SAT hat kürzlich eine Bekanntmachung veröffentlicht, die die Forderung zur Einreichung unterstützender Dokumente für den Nachweis von Vermögensverlusten aufhebt. Die Regelung gilt für die jährliche Körperschaftsteuererklärung („CIT”) ab 2017 und danach. Mit der Aufhebung muss ein Unternehmen bei der Erklärung des Abzugs von Vermögensverlusten nunmehr lediglich die „Tabelle für Abzug von Vermögensverlusten vor CIT und Steuerberichtigung” in den jährlichen CIT-Erklärungsformularen ausfüllen und bei der Steuerbehörde einreichen. Weitere detaillierte Unterlagen sind nicht mehr vorzulegen. Relevante Nachweise sollten dennoch von Unternehmen selbst zur eigenen Nachvollziehbarkeit aufbewahrt werden.


Vier Behörden klären CIT-Richtlinien für Hersteller integrierter Schaltkreise

Hersteller von integrierten Schaltkreisen oder Projekte, die nach dem 1. Januar 2018 für die Herstellung integrierter Schaltkreise mit einer Linienbreite von weniger als 130 Nanometern und einer Betriebszeit von mehr als zehn Jahren investiert oder neu gegründet werden, wird eine CIT-Befreiung für zwei Jahre gewährt. Für das dritte bis fünfte Jahr wird der CIT-Steuersatz um die Hälfte von 25 Prozent auf 12,5 Prozent gesenkt.

Beträgt die Herstellung oder das Projekt weniger als 65 Nanometer oder mit einer Investitionssumme von mehr als 15 Milliarden RMB, und mit einer Betriebszeit von mehr als 15 Jahren, wird die CIT-Steuerbefreiung für die ersten fünf Jahre gewährt. Für die Folgejahre wird die CIT mit der Hälfte des gesetzlichen Steuersatzes von 25 Prozent vom sechsten bis zum zehnten Jahr erhoben.


China wird die Zölle auf Autoimporte erheblich senken

Ab dem 1. Juli 2018 werden die Einfuhrzölle auf Automobile und Autoteile gesenkt. Der Zolltarif für Automobile wird von 25 % und 20 % auf 15 % gesenkt und der Zolltarif für Autoteile wird von 8 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % auf 6 % gesenkt.

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