Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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SAT veröffentlicht „Massnahmen für Nichtsteuerpflichtige zur Inanspruchnahme der Abkommensvorteile”

Im Oktober 2019 veröffentlichte die chinesische Steuerverwaltung die Neufassung der „Maßnahmen für Nichtsteuerpflichtige zur Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen”, die ab Januar 2020 in Kraft treten wird. Die Neufassung vereinfacht den Compliance-Prozess für Nichtsteuerpflichtige erheblich, die Vorteile des Abkommens in Anspruch zu nehmen. Steuerzahler können dann selbst prüfen, ob sie in den  Genuss der Vorteile kommen und die Steuererklärung unter Berücksichtigung der Abkommensvorteile vornehmen, ohne dass die chinesische Steuerbehörde eine vorherige Genehmigung erteilt. Die Steuerzahler sollten für eine mögliche Untersuchung von den chinesischen Steuerbehörden angemessene Unterlagen zur Hand haben.


China verabschiedet das erste Ressourcensteuergesetz

Das erste chinesische Ressourcensteuergesetz wurde am 26. August 2019 verabschiedet, und soll zum 1. September 2020 in Kraft treten. Im Vergleich zu früheren Regelungen vereinfacht das neue Gesetz bei der Erhebung der Ressourcensteuer auf Energie, Metall, Nichtmetall, Wasser, Gas und Salz die Erklärungsfrist und vereinheitlicht die Steuerpositionen und -sätze. Das neue Steuergesetz sieht vor, dass der Steuerpflichtige monatlich oder vierteljährlich die Steuer erklären kann, und die Erklärungsfrist von 10 auf 15 Tage geändert wird.


VAT-Rückerstattung für fortgeschrittenes verarbeitendes Gewerbe

Kürzlich veröffentlichte die chinesische SAT die Bekanntmachung Nr. 84, um die Vorschriften zur Rückerstattung der nicht gutgeschriebenen Mehrwertsteuer für Steuerzahler in bestimmten Branchen des verarbeitenden Gewerbes zu präzisieren. Ab dem 1. Juni 2019 können betroffene Steuerzahler in einigen Industriezweigen bei der zuständigen Steuerbehörde eine Rückerstattung der nicht berücksichtigten zusätzlichen Steuer ab Juli 2019 und nachfolgender Steuererklärungszeiträume beantragen.​

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Vivian Yao

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