China verschärft die Überwachung von Intercompany-Darlehen

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veröffentlicht am 15. Februar 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Konzerninterne Darlehen, die von verbundenen ausländischen Unternehmen an ihre chinesischen Tochtergesellschaften gewährt werden, sind einer der wichtigsten Bereiche bei Verrechnungspreisprüfungen in China.


Gemäß den Durchführungsvorschriften zur chinesischen Körperschaftsteuer („Corporate Income Tax, CIT“) können Zinsen vor Berechnung der CIT abgezogen werden, wenn die Zinsen von einem Nicht-Finanzunternehmen an ein Nicht-Finanzunternehmen gezahlt werden und den Betrag der Zinsen nicht übersteigen, die für den gleichen Zeitraum und die gleiche Art eines von einem Finanzunternehmen gewährten Darlehens berechnet werden.

Die Bekanntmachung der chinesischen staatlichen Steuerverwaltung [2011] Nr. 34 legt außerdem fest, dass Unternehmen auf Anfrage der Steuerbehörde eine Erklärung über den von einem Finanzunternehmen angewandten Zinssatz für dieselbe Darlehenslaufzeit und dieselbe Darlehensart vorlegen müssen, um den Fremdvergleich des von den verbundenen Parteien angewandten Zinssatzes nachzuweisen. Der „Zinssatz für dieselbe Darlehenslaufzeit und für dieselbe Darlehensart“ bezieht sich auf den Zinssatz, den das Finanzunternehmen anbietet, wenn die Bedingungen, einschließlich der Darlehenslaufzeit, des Darlehensbetrags, der für das Darlehen gestellten Garantien und der Unternehmensreputation des Darlehensnehmers, im Wesentlichen gleich sind. Bei diesem Zinssatz kann es sich entweder um den vom Finanzunternehmen veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz oder den tatsächlichen Zinssatz handeln, den das Finanzunternehmen bestimmten Unternehmen anbietet.

Es ist zu beachten, dass von der ausländischen verbundenen Partei in Fremdwährung gewährte Darlehen theoretisch nicht anhand des Zinssatzes von RMB-Darlehen gemessen werden dürfen, der von lokalen Finanzunternehmen gewährt oder veröffentlicht wird, da sie nach den oben genannten Steuervorschriften nicht zur gleichen Darlehensart gehören. Aufgrund der Devisenkontrollen in China ist es für ein Unternehmen jedoch nicht möglich, Fremdwährungsdarlehen von lokalen Finanzunternehmen zu erhalten, und die chinesische Zentralbank gibt keine entsprechenden Informationen öffentlich bekannt. Daher akzeptieren die meisten Steuerbehörden auch den Verweis auf den von der chinesischen Zentralbank veröffentlichten Zinssatz für RMB-Darlehen mit ähnlichen Bedingungen oder die Loan Prime Rate („LPR“) als Nachweis, da er die ähnliche Zinsbelastung zeigt, die das chinesische Unternehmen bei einer Finanzierung vor Ort zu tragen hat.

Unsere Beobachtungen

Die kürzlich durchgeführten Verrechnungspreisprüfungen zeigen jedoch einen anderen Trend. Manche chinesischen Steuerbehörden betrachten den Zinssatz für ein RMB-Darlehen, dass sie von lokalen Finanzunternehmen mit ähnlichen Konditionen erhalten haben, oder den von der chinesischen Zentralbank veröffentlichten LPR nicht mehr als angemessenen vergleichbaren Zinssatz. Das Argument ist, dass der Zinssatz in den Industrieländern in der Regel viel niedriger als der in China ist. Für den Fall, dass keine Nachweise für die Angemessenheit der konzerninternen Darlehen vorgelegt werden können, werden die Steuerbehörden direkt auf die von der ausländischen Regierung veröffentlichten LPR-Sätze für die gleiche Darlehensart in derselben Fremdwährung verweisen.

Unsere Vorschläge

Um die potenziellen Verrechnungspreisrisiken in China zu senken, empfehlen wir Konzernen, die beabsichtigen, ihren chinesischen Tochtergesellschaften konzerninterne Darlehen zu gewähren, ein Benchmark zur Festlegung des anzuwendenden Zinssatzes durchzuführen. Insbesondere wenn keine weiteren Belege zum Nachweis der Angemessenheit des festgelegten Zinssatzes verfügbar sind (z. B. wenn der festgelegte Zinssatz höher als der von der ausländischen Regierung veröffentlichte LPR für eine ähnliche Darlehensart ist und/oder höher als der Zinssatz ist, den der Darlehensgeber selbst an die Finanzierungsinstitute gezahlt hat).

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