Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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veröffentlicht am 15. Februar 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Steuervorschriften für exportierte und zurückgesendete Waren im grenzüberschreitenden E-Commerce sind geklärt

Kürzlich haben das Finanzministerium, die Hauptzollverwaltung und die Staatliche Steuerverwaltung gemeinsam die Bekanntmachung über die Steuerregelung für exportierte und zurückgesendete Waren im grenzüberschreitenden E-Commerce herausgegeben, die ab dem 30. Januar 2023 gilt. Wenn die Ausfuhr innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum unter dem Zollüberwachungscode 1210, 9610, 9710 oder 9810 für den grenzüberschreitenden E-Commerce angemeldet wird und die Waren (mit Ausnahme von Lebensmitteln) innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Ausfuhr in unverändertem Zustand in das Ausfuhrland zurückgebracht werden, werden die Waren von Einfuhrzöllen sowie von der Einfuhr- und Verbrauchsteuer befreit; die bei der Ausfuhr erhobenen Ausfuhrzölle können rückerstattet werden und die bei der Ausfuhr erhobene Mehrwert- und Verbrauchsteuer kann unter Bezugnahme auf die steuerlichen Vorschriften über Rücksendungen von Waren wie Inlandsverkäufe behandelt werden. Wenn die Erklärungen für die Steuerrückerstattung bei der Ausfuhr ausgefüllt wurden, muss das betreffende Unternehmen die rückerstattete Steuer gemäß den geltenden Bestimmungen entrichten.

Die Rückerstattung der Withholding-Dienstleistungsgebühren für 2022 kommt

Vom 1. Januar bis zum 30. März 2023 kann der Withholding-Agent die Erstattung der Withholding-Dienstleistungsgebühren für die persönliche Einkommensteuer für das Jahr 2022 über die IIT-Plattform beantragen. Außerdem kann ein Unternehmen, das als Withholding-Agent die Umsatzsteuer und/oder Körperschaftsteuer für ausländische Unternehmen einbehält, ebenfalls eine Rückerstattung der Withholding-Dienstleistungsgebühr über die Online-Steuerplattform beantragen. Es ist zu beachten, dass die erstattete Servicegebühr als Dienstleistungseinkommen behandelt wird und der Mehrwert- und der Körperschaftsteuer unterliegt.

Shanghai fördert innovative Unternehmenszentralen

Im Februar 2023 erließ die Regierung Shanghai die „Maßnahmen zur Anerkennung und Belohnung von innovativen Unternehmenszentralen", um die Entwicklung der innovativen Wirtschaft Shanghais zu beschleunigen und verschiedene wachstumsstarke Unternehmen und F&E-Einrichtungen bei der Modernisierung und dem Aufbau innovativer Unternehmenszentralen zu unterstützen. Die Maßnahmen traten am 1. März 2023 in Kraft und sind bis zum 29. Februar 2028 gültig.

Weitere Unterstützung für Außenhandelsunternehmen zur Ausweitung der grenzüberschreitenden Verwendung des RMB

Vor kurzem haben das Handelsministerium und die People's Bank of China gemeinsam ein Rundschreiben herausgegeben, um den Außenhandel und Unternehmen bei der Ausweitung der grenzüberschreitenden Verwendung des RMB zu unterstützen. Dem Rundschreiben zufolge werden Banken optimierte und effizientere Dienstleistungen anbieten, um die Verwendung von RMB-Zahlungen für alle Arten von grenzüberschreitendem Handel und Investitionen zu fördern. Qualifiziertere Unternehmen, insbesondere KMU, werden in den Anwendungsbereich der Erleichterung einbezogen und können grenzüberschreitende RMB-Abrechnungen direkt abwickeln, ohne das vorab Unterlagen zu Nachweiszwecken eingereicht werden müssen.

Der vorläufige Aufschub von Sozialversicherungszahlungen ausgelaufen

Die im Jahr 2022 erlassene Regelung über den vorläufigen Aufschub der Sozialversicherungszahlungen ist nun ausgelaufen. Nach dem Auslaufen können Unternehmen die aufgeschobenen Sozialversicherungsbeiträge in Raten oder monatlich bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend ihren eigenen Betriebsbedingungen nachzahlen. Während des Zahlungszeitraums wird keine Gebühr für verspätete Zahlungen erhoben.

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