Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20. Juni 2025 | Lesedauer ca. 1 Minute​


Bevorzugte Stempelsteuerregelung für Offshore-Handel verlängert

Das chineische Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltung haben gemeinsam den Erlass über die Verlängerung der bevorzugten Stempelsteuerregelung für den Offshore-Handel herausgegeben. Der tritt am 1. April 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Laut des Erlasses werden die Verträge für Offshore-Weiterverkaufsgeschäft von der Stempelsteuer befreit, wenn die Unternehmen in der Pilot-Freihandelszone Shanghai oder in sonstigen Sonderzonen registriert sind.

Anpassung der Verwaltungsmaßnahmen für besondere Zollüberwachungszonen

Die chinesische Allgemeine Zollverwaltung und fünf weitere Behörden haben gemeinsam die Bekanntmachung 2005 Nr. 83 veröffentlicht, in der die Anpassungen der Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf „der speziellen Buchführungssysteme“ für besondere Zollüberwachungszonen, zollrechtlich kontrollierte Lagerstätten sowie die außerhalb dieser Zonen durchgeführte Veredelungsgeschäfte klargestellt werden. Die Bekanntmachung tritt am 10. Juni 2025 in Kraft.

Wiedereinfuhr von im Rahmen ausländischer Vertragsprojekte exportierten Waren nach China

Kürzlich hat die chinesische Allgemeine Zollverwaltung den Entwurf der Bekanntmachung zu Fragen der Steuererhebung und -verwaltung bei der Wiedereinfuhr von im Rahmen ausländischer Vertragsprojekte exportierten Waren nach China zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Der Bekanntmachungsentwurf sieht vor, dass der zulässige Zeitraum für die Wiedereinfuhr von im Rahmen ausländischer Vertragsprojekte exportierten Waren von bisher drei Monaten auf sechs Monate verlängert wird.

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