Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 29. Oktober 2025 | Lesedauer ca. 2 Minuten​

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Macau SAR veröffentlicht Durchführungsbestimmungen zur Verrechnungspreisregelung

Kürzlich hat Macau SAR die Durchführungsbestimmungen zur Verrechnungspreisregelung (nachfolgend „Durchführungsbestimmungen“) offiziell erlassen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden. Auf Grundlage der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien sowie der einschlägigen Vorschriften und Praktiken des chinesischen Festlands, Hongkongs und anderer Rechtsordnungen schaffen die Bestimmungen einen systematischen Rahmen für die Verrechnungspreiskonformität in Macau.

Die Durchführungsbestimmungen legen die Schwellenwerte für die Erstellung der Master File und Local File wie folgt fest:
  • Master File: Erforderlich, wenn (i) der jährliche Gesamtbetrag der verbundenen Transaktionen 1 Milliarde MOP übersteigt oder (ii) der Steuerpflichtige grenzüberschreitende verbundene Transaktionen durchführt und das oberste Mutterunternehmen des Konzerns, das die Finanzberichte des Steuerpflichtigen konsolidiert, bereits eine Master File erstellt hat.
  • Local File: Erforderlich, wenn im betreffenden Steuerjahr der Gesamtbetrag der verbundenen Transaktionen eine der folgenden Schwellenwerte erreicht:
  1. Übertragung des Eigentums an materiellen Vermögenswerten über 200 Millionen MOP;
  2. Übertragung des Eigentums an Finanzvermögenswerten über 100 Millionen MOP;
  3. Übertragung des Eigentums an immateriellen Vermögenswerten über 100 Millionen MOP;
  4. Summe anderer verbundener Transaktionen über 40 Millionen MOP.

Darüber hinaus ist festgelegt, dass Steuerpflichtige, deren verbundene Transaktionen im betreffenden Jahr insgesamt 10 Millionen MOP erreichen, zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung an das Finanzamt eine Zusammenfassende Meldung gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe (h) der Verordnung über die Ergänzungssteuer auf Einkommen einreichen müssen.

Weitere Verbesserung der Mehrwertsteuer Regelung zur Rückerstattung verbleibender Vorsteuerbeträge

Kürzlich haben das chinesische Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltung gemeinsam die Bekanntmachung zur Verbesserung der Regelung zur Rückerstattung verbleibender Vorsteuerbeträge der Mehrwertsteuer (nachfolgend „Bekanntmachung“) veröffentlicht, die ab dem Mehrwertsteuer-Erklärungszeitraum September 2025 in Kraft tritt. Diese neue Regelung markiert den Übergang der seit 2019 bestehenden chinesischen Mehrwertsteuervorsteuerrückerstattungsregelung von einer befristeten Maßnahme zu einem dauerhaften System.

Gemäß der Bekanntmachung werden Steuerpflichtige in drei Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche Rückerstattungsregelungen gelten:
  • Steuerpflichtige in vier Schlüsselbranchen – Herstellung, wissenschaftliche Forschung und technische Dienstleistungen, Software- und Informationstechnologiedienstleistungen sowie Umweltschutz und ökologische Verwaltung – können eine monatliche vollständige Rückerstattung der verbleibenden Vorsteuerbeträge beantragen, sofern der Anteil der entsprechenden Umsätze mehr als 50% des Gesamtumsatzes beträgt.
  • Unternehmen der Immobilienentwicklung und -bewirtschaftung können eine Rückerstattung von 60 Prozent der seit Ende März 2019 aufgelaufenen zusätzlichen Vorsteuerbeträge beantragen, wenn der kombinierte Anteil der Umsätze und Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Immobilientätigkeiten mehr als 50 Prozent beträgt.
  • Andere Steuerpflichtige können eine anteilige Rückerstattung beantragen, die sich nach dem Anstieg der verbleibenden Vorsteuerbeträge im Vergleich zum Stand Ende des Vorjahres richtet.

Shanghai modernisiert Verwaltungsmaßnahmen für Fördermittel regionaler Hauptsitze multinationaler Unternehmen​

Kürzlich haben die Shanghai Municipal Commission of Commerce und das Shanghai Municipal Finance Bureau gemeinsam die Verwaltungsmaßnahmen für die Entwicklungsmittel regionaler Headquarters multinationaler Unternehmen in Shanghai (nachfolgend „Maßnahmen“) veröffentlicht. Dies markiert einen strategischen Wandel in Shanghais über zwanzigjähriger Förderung der Headquarters-Wirtschaft –von „quantitativem Ausbau“ hin zu „Funktionsverbesserung“ und „Leistungssteigerung“.

Die neuen Maßnahmen erweitern den Förderrahmen deutlich. Neben bestehenden regionalen Headquarters, Geschäftsbereichs-Headquarters und globalen R&D-Zentren werden nun auch neue funktionale Organisationen wie „offene Innovationsplattformen“ in die Förderung einbezogen. Zugleich wurde das Prämien- und Anreizsystem aufgewertet: Ein spezieller Leistungssteigerungsbonus wurde eingeführt, der globalen Geschäftsbereichs-Headquarters eine einmalige Förderung von bis zu 10 Millionen RMB gewährt.

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