Early Tax Birds 4/2025: Anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c EStG für Verwaltungskosten einer Holding

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Ausgabe 4/2025 (27. Januar – 2. Februar 2025)
​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 3. Februar 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten

​Liebe Leserinnen und Leser,​

jetzt nimmt das Jahr an Fahrt auf: Der Bundestagswahlkampf ist spätestens seit vergangener Woche in vollem Gange. Die Trump-Administration verhängt Strafzölle gegen Kanada, China und Mexiko. Altbundespräsident Horst Köhler ist verstorben. Eine neue KI-Anwendung aus China sorgt für Turbulenzen an den Börsen. Nur ein kleiner Ausschnitt der Schlagzeilen der letzten Woche – aber haben Sie auch das Gefühl, dass es eine unruhige Zeit ist?

Umso bemerkenswerter ist es, dass die Steuerwelt in dieser Woche ungewohnt ruhig bleibt. Tatsächlich erleben wir die erste Woche seit Bestehen dieses Newsletters, in der fast gar nichts passiert ist. Die Gesetzgebung ruht, die Finanzverwaltung hält sich zurück, und auch international stehen andere Themen im Vordergrund - insbesondere bei der EU-Kommission, wo man plötzlich von Verwaltungsvereinfachung träumt (wer bitte glaubt das denn noch?). Selbst der BFH, der normalerweise jeden Donnerstag um 10:00 Uhr verlässlich seine Urteile veröffentlicht, ließ sich diesmal durch eine technische Störung ausbremsen und lieferte erst mit deutlicher Verzögerung.

Genießen Sie also ausnahmsweise eine sehr kurze Ausgabe Ihrer Early Tax Birds – und freuen Sie sich auf die nächste, wenn es (hoffentlich) wieder mehr zu berichten gibt.​

Im Übrigen gilt wie immer: Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, abonnieren Sie ihn und em​pfehlen​​ Sie ihn weiter. Wenn er Ihnen nicht gefällt, sagen Sie es besser nur uns. Wir freuen uns über jede Kritik, Anregung und natürlich auch über Lob an earlytaxbirds@roedl.com.

Beste Grüße

Philip Nürnberg und das Redaktionsteam​​

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​​Aktuelle Rechtsprechung​​​

  
anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding​

Unser Urteil der Woche befasst sich mit der Entscheidung des BFH vom 27. November 2024, IV R 25/22. Darin hatte der BFH zu entscheiden, ob Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG nur anteilig als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Klägerin ist eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Beteiligung an Kapitalgesellschaften ist. Im Streitjahr wurden ausschließlich Dividendenerträge aus Beteiligungen erzielt. Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens begehrte die Klägerin den ungekürzten Abzug ihrer Betriebsausgaben. Das FG Köln entschied mit Urteil vom 25. August 2022​, dass die Betriebsausgaben der Klägerin nach § 3c Abs. 2 EStG nur zu 60 % abzugsfähig sind, da diese im Streitjahr ausschließlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Dividendenerträgen aus Beteiligungen stehen. Die Klägerin legte Revision gegen das Urteil ein. 

Die Revision gegen das Urteil des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Einnahmen aus den Beteiligungserträgen gehören bei der Klägerin als gewerblich geprägte Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die Dividendenerträge aus den Beteiligungen unterliegen dem sog. Teileinkünfteverfahren und sind nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zu 40 % als steuerfrei zu behandeln. Bei der Ermittlung der Einkünfte sind Aufwendungen als Betriebsausgaben abzuziehen, wenn sie durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind. Ob und inwieweit Aufwendungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen, hängt von den Gründen ab, aus denen der Steuerpflichtige die Aufwendungen vornimmt. Ein rechtlicher Zusammenhang ist nicht erforderlich, ein mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang reicht aus. Besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit mehreren, zum Teil voll steuerpflichtigen und zum Teil nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerbefreiten Einnahmen und wurde der angefallene Aufwand nicht vorrangig durch eine der beiden Einnahmearten ausgelöst, ist er anteilig und im Rahmen einer wertenden Betrachtung entsprechend dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt des Gesamtvorgangs aufzuteilen. Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft zu halten, um daraus Dividendenerträge zu erzielen, die nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfrei sind, stehen laufende Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten mit zum Teil steuerbefreiten Einnahmen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang i.S.d. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG. Die Erfüllung einer rechtlichen Obliegenheit steht dem Bestehen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs und dem Abzug der damit verbundenen Aufwendungen als Betriebsausgaben nicht entgegen. 

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 Weitere veröffentlichte Entscheidungen des BFH

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​​Stichwort
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Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort
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Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen AdV-Antrag im vorläufigen Insolvenzverfahren
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16. Januar 2025
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