Höchstgerichtliche Entscheidungen

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DB-Pflicht von minderheitsbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern einer Rechtsanwalts-GmbH 

Jüngst hat der VwGH entschieden, dass Rechtsanwälte, die minderheitsbeteiligte Geschäftsführer ohne Sperrminorität einer Rechtsanwalts-GmbH sind, keine Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit gem. § 25 EStG beziehen und deshalb auch kein Dienstgeberbeitrag gem. § 41 FLAG zu entrichten ist. Dabei stützt sich der VwGH auf die gesetzliche Weisungsfreistellung von Rechtsanwälten gem. § 21c Z 10 RAO. Darin wird normiert, dass die Ausübung des Mandats durch den der Gesellschaft angehörigen Rechtsanwalt nicht an eine Weisung oder eine Zustimmung der Gesellschafter (Generalversammlung) gebunden sein. Bei dieser Bestimmung handelt es sich nicht um eine gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmung iSd § 25 Abs. 1 Z 1 lit b EStG.​

 

Präzisierung der Fremdvergleichsrechtsprechung in der Umsatzsteuer 

Der VwGH hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine unternehmerische Tätigkeit in der Umsatzsteuer präzisiert. Eine Verpachtung zu einem fremdunüblich niedrigen Entgelt ist dann anzuerkennen, wenn kein offensichtlicher Bezug zur privaten Lebensführung eines Beteiligten besteht. Für Rechtsbeziehungen in der Unternehmerkette, bei denen ohnedies der Umsatzsteuer auf der einen Seite der Vorsteuerabzug auf der anderen Seite gegenübersteht, geht der VwGH auf Distanz zu der Beweisregel bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen.

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Mag. Matthias Werner, LLM.

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