Fristverlängerung für die Steuererklärung 2018

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veröffentlicht am 3. April 2020

 

Der Ausbruch des Coronavirus in Deutschland hat die Steuerpflichtigen und die steuerberatenden Berufe getroffen. Teilweise in den letzten Zügen der Erstellung von Steuererklärungen, konnten diese nicht fristgerecht fertig gestellt werden. Die Steuererklärung 2018 wird auch in Corona-Zeiten fällig. Zu einer möglichen Fristverlängerung haben sich die Bundesländer sehr unterschiedlich geäußert.

 

Viele Bundesländer erleichtern aktuell die steuerliche Situation zur Abgabe der Steuererklärung 2018 in dem sie Fristverlängerungen (auch rückwirkend) bis zum 31.05.2020 gewähren. Voraussetzung ist meist, dass ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt ist. Regulär ist der 29. Februar 2020 Stichtag für die Abgabe der Erklärungen für das Jahr 2018. Je nach Bundeland muss der Antrag schlüssig begründet werden. Die entsprechenden Anträge sind bzw. werden in kürzester Zeit auf den Internet-Seiten der Finanzämter oder der Finanzverwaltung der entsprechenden Bundesländer zu finden sein. Zusätzlich werden auf Antrag Verspätungszuschläge in den Fällen der rückwirkenden Fristverlängerung erlassen.

 

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