Prüfung der Eigenbetriebe in NRW

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​veröffentlicht am 20. April 2021

 

Die Zuständigkeit für die Prüfung kommunaler Eigenbetriebe in NRW soll neu geregelt werden:

 

Bisher: Für Jahresabschlüsse bis einschließlich 31.12.2020 lag die Prüfungspflicht für Eigenbetriebe bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), die sich regelmäßig Wirtschaftsprüfern bediente.

 

Neu: Nach dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) soll die Betriebsleitung nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss einen Abschlussprüfer direkt beauftragen können. In Frage kommen hier Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie die GPA.

 

Ausnahme: Wird die Buchführung des Eigenbetriebs nach dem NKF geführt, kann auch die örtliche Rechnungsprüfung mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragt werden.

 

Derzeit steht die Umsetzung der EigBetrDVO auf dem Prüfstand – das MHKBG NRW hat die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahme bis zum 21.04.2021 gebeten.

 

Wie sich das Ganze weiterentwickelt, teilen wir Ihnen hier oder in einem persönlichen Gespräch gerne mit.

Kontakt

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Jörg Degenhardt

Prüfungsleiter

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Oliver Quost

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Partner

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