Pflege: Prämienanpassungen aufgrund neuer Gesetzgebung erforderlich

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Quelle: VWheute, Interview mit Philipp Köppe und Anja Bauchowitz, 6. April 2018
 

Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft Handlungs­bedarf im Bereich der Pflegeversicherung gesehen und möchte diesem mit den Pflege­stärkungs­gesetzen I bis III begegnen. Insbesondere in der ambulanten Pflege hat sich für Leistungs­erbringer – wie zum Beispiel ambulante Pflegedienste – die Finanzierungssituation deutlich verbessert. Im stationären Bereich hingegen hat sich in unserer Beratungspraxis gezeigt, dass durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) im Durchschnitt die Einstufung in Pflegegrade geringer ausfällt als die vergleichbare Einstufung in die früheren Pflegestufen.
 

 

Doch gerade die verbesserte Finanzierungssituation in vielen Bereichen der Pflege sorgen für Ver­änderungs­bedarf bei den Versicherern, da insbesondere mit einem Anstieg der Leistungsberechtigten sowie des Leistungs­umfangs zu rechnen ist.
  

Philipp Köppe und Anja Bauchowitz erläutern die Ursachen und Auswirkungen in einem Interview von „Versicherungswirtschaft heute”.
 

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Anja Bauchowitz

M.A. Gesundheitsökonomie

Senior Associate

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