Moderne Arbeitswelt – „Internet der Dinge” und Generation Y

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zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Gegenwärtig beeinflussen 2 Faktoren die Arbeitswelt und damit auch Unternehmen und ihre Mit­arbeiter: Die als „Internet der Dinge” bekannte Kommunikation von Maschinen auch unter­einander und der demographische Wandel mitsamt der immer stärker auf den Arbeitsmarkt drängenden „Generation Y”.

 


Internet der Dinge

Das Internet prägt unsere Arbeitswelt bereits heute derart intensiv, dass die Digitalisierung inzwischen in einer Reihe mit der Einführung der Dampfmaschine, der Fließbandproduktion und dem Einsatz von Elektronik als 4. industrielle Revolution genannt wird. In dieser als „Industrie 4.0” bezeichneten Arbeitswelt werden in Zukunft auch Maschinen untereinander kommunizieren und so die Produktivität und Innovationskraft insbesondere des produzierenden Gewerbes erhöhen. Entsprechend befindet sich das Anforderungs- und Aufgabenprofil an Arbeitnehmer im Umbruch: Einerseits werden Schlüsselqualifikationen zunehmend im Bereich der Prozess­steuerung und in der digitalen Kompetenz liegen. Andererseits lässt eine vernetzte Industrie einen ortsunabhängigen Arbeitsplatz ebenso zu wie eine zeitliche Flexibilisierung. Eines wird sich hingegen nicht ändern: Mitarbeiter werden nach wie vor die wichtigste Ressource des Unternehmers darstellen, denn durch sie wird sein Unternehmen die zweifellos auch bestehenden Herausforderungen der „Industrie 4.0” entweder meistern und die sich bietenden Chancen nutzen – oder eben auch nicht.
 

Generation Y

Neben dieser Digitalisierung nimmt aber auch ein Generationenwechsel bei den Arbeitnehmern erheblich Einfluss auf die künftige Ausgestaltung der Arbeitswelt, denn mit der Generation Y, den zwischen 1980 und 1995 Geborenen, betreten gegenwärtig junge Menschen den Arbeitsmarkt, die einen Wertewandel in der Arbeitswelt fordern und forcieren. Sie stellen in Frage, was lange Zeit als selbstverständlich galt: Wieso muss man zu festgelegten Arbeitszeiten arbeiten, wenn man doch mobil überall und jederzeit arbeiten kann? Wieso soll eine ausgewogene Work-Life-Balance die Karriere ausschließen? Kurz: Wieso so und nicht anders?
 
Die Arbeitswelt wird flexibler, digitaler und internationaler einerseits, andererseits wird der Ruf nach einer ausgeglichenen Work-Life-Balance lauter. Arbeitnehmer haben heute andere Erwartungen an ihren Arbeitsplatz: Für sie stehen Spaß an der Arbeit und fachliche Herausforderungen stärker im Mittelpunkt als Hierarchien und Verantwortung. Sie wollen selbst darüber entscheiden, wie, wo und wann sie arbeiten. Im Gegenzug sind sie oftmals bereit zu einem arbeitszeitlichen Paradigmenwechsel weg vom 8-Stunden-Tag hin zum 24-Stunden-Tag, an dem sie nur dann arbeiten, wenn nötig und möglich.
 

Moderne Arbeitswelt

Was zunächst nach 2 inkompatiblen Einflüssen auf die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen klingt, bietet tatsächlich Chancen für alle Beteiligten. Schließlich ist Ausgangspunkt beider Entwicklungen die Digitalisierung. Sie soll Unternehmen wie Arbeitnehmern zu Gute kommen. Mit anderen Worten: Die Veränderungen in der Arbeitsplatzbeschreibung im Zuge der Digitalisierung öffnen Spielräume für Arbeitnehmer bei deren individueller Lebensgestaltung.
 
Es ist Aufgabe des Arbeitsrechts, Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Modernisierung der Arbeitswelt die gewünschten Freiräume zu schaffen und notwendige Grenzen zu schützen. Dabei werden die Schwerpunkte künftig andere sein als heute. Exemplarisch seien einige Fragen aufgeworfen:
 

Kollektives Arbeitsrecht

Ortsunabhängiges Arbeiten ermöglicht den Wandel von einer klassischen Konzernstruktur, in der jedes Unternehmen Zentralaufgaben selbst wahrnimmt, hin zu einer Matrixorganisation, in der fachliche und disziplinarische Führung getrennt sind. So können schon heute einzelne funktionale Einheiten wie bspw. Personal oder Finance konzernweit in einer unternehmensübergreifenden Einheit gebündelt werden. Diese Einheit steuert über politische wie gesellschaftsrechtliche Grenzen hinweg bspw. die Personalentwicklung eines Konzerns. Je nach Ausgestaltung kann diese Organisation bspw. vermehrt die Zuständigkeit eines Konzern­betriebs­rats auslösen – oder umgekehrt sogar zum Wegfall der Voraussetzungen zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats führen.
 
Gleichzeitig wird die Vernetzung von Mensch und Maschine durch die Digitalisierung einem zwingenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats herausragende Bedeutung verleihen: Der Mitbestimmung bei Einführung technischer Einrichtungen, die objektiv geeignet sind, die Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen. Auch wenn sie tatsächlich einen völlig anderen Zweck verfolgen, können sie erst eingesetzt werden, wenn mit dem Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung die konkrete Verwendung regelt.
 

Individuelles Arbeitsrecht

Grenzen zwischen Beruf und Freizeit werden durch vermehrte ortsunabhängige Arbeit im Home Office oder unterwegs wie auch durch die Nutzung eines Mobiltelefons für private und berufliche Zwecke zunehmend durchlässig. Dies stellt v.a. das Arbeitszeitrecht in den Bereichen IT und Datenschutz vor große Heraus­forderungen. Ist z.B. schon jedes Lesen einer beruflichen E-Mail in der Freizeit (vergütungspflichtige) Arbeitszeit und eine Unterbrechung von vorgeschriebenen Ruhezeiten?
 
Weiterhin spielt im Zuge des Wunsches nach Flexibilität auch die Frage nach der (Schein-)Selbständigkeit eine große Rolle, denn mancher Arbeitnehmer würde den Schutz des Arbeits- und Sozialversicherungs­rechts gerne gegen Selbstbestimmung eintauschen. Umgekehrt wird bei aller Flexibilisierung aber auch die Bindung der Mitarbeiter im Kampf um Talente und Facharbeiter eine tragende Rolle spielen.
 

Fazit

Flexibilität und Mobilität rücken in den Mittelpunkt der modernen Arbeitswelt und stellen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen. Wir haben das verstanden und die passenden Lösungen bereitgestellt, um gemeinsam mit Ihnen die Weichen Richtung Zukunft zu stellen.
 

Wir beraten Sie gern!

Ein Schlüssel zum Erfolg jedes Unternehmens liegt im Einsatz und der Steuerung seiner Arbeitnehmer. Unsere Praxisgruppe Arbeitsrecht berät Unternehmer und ihre Unternehmen des internationalen Mittelstands deshalb umfassend und in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Mehr als 20 erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte finden von der Justierung sensibler Einzelfragen bis hin zur komplexen (Um-)Gestaltung Ihrer individuellen Arbeitswelt gemeinsam mit Ihnen pragmatische und rechtssichere Wege. Unsere standortübergreifenden Expertenteams finden auch im internationalen oder interdisziplinären Umfeld passgenaue Lösungen, etwa bei Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung, des internationalen Einsatzes von Mitarbeitern, der betrieblichen Altersversorgung oder in der Transaktionsbegleitung.
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