Regierungsentwurf zur deutschen Umsetzung der CSRD veröffentlicht

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veröffentlicht am 1. Oktober 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unter­nehmen im Anwenderkreis zur Offenlegung umfangreicher Informationen über Nach­haltigkeitsaspekte verpflichtet, nimmt in Deutschland immer konkretere Züge an. Am 24. Juli 2024 wurde der lang erwartete Regierungsentwurf zur deutschen Umsetzung der CSRD durch das Bundeskabinett beschlossen und a​uf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht​. Vorläufer des Regierungsentwurfs war der am 22. März 2024 veröffentlichte Referentenentwurf, zu dem Bundesländer, Verbände und die Öffentlichkeit bis zum 19. April 2024 Stellung beziehen konnten. Im Gesetzgebungsverfahren muss der Regierungsentwurf vor der finalen Unterzeichnung nun noch den Bundesrat und Bundestag passieren.  ​​

 
Inhaltlich sieht der Regierungsentwurf eine Übernahme der CSRD nach dem 1:1-Prinzip vor – über die EU-Anforderungen soll also nicht hinausgegangen werden. In einigen Punkten hatte der europäische Gesetzgeber den Mitgliedstaaten jedoch ein Wahlrecht eingeräumt, etwa bei der Frage, wer künftig als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugelassen werden soll. Diesbezüglich wird – wie schon im Referentenentwurf – die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts im Regierungsentwurf als Vorbehaltsaufgabe des Wirtschaftsprüfers festgelegt. Auch in Bezug auf die Synergien mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die digitale Kennzeichnung („Tagging“) des Nachhaltigkeitsberichts sieht der Regierungsentwurf besondere Regelungen vor. 
 
Detaillierte Informationen zu den Inhalten des Regierungsentwurfs und den konkreten Implikationen für die Berichterstattung erhalten Sie in diesem » Artikel​ aus unserer „ESG News“. Weiterhin hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 01. August 2024 ein Briefing-Paper zum Regierungsentwurf ​ mit einer Übersicht der wichtigsten Gesetzesänderungen veröffentlicht. 

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