Geschäftsführerpflichten in der Unternehmenskrise

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Handelsblatt online, 28.06.2012

Gastbeitrag von Rainer Schaaf
 
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27. 3. 2012 – II ZR 171/10, DB 2012 S. 1320 den Sorgfaltsmaßstab konkretisiert, an dem ein Geschäftsführer im Fall der Krise sein Verhalten auszurichten hat. Er entschied, dass ein Geschäftsführer einer GmbH, der nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse verfügt, um selbst zu prüfen, ob er Insolvenzantrag für die Gesellschaft stellen muss, sich unverzüglich von einer unabhängigen, fachlich qualifizierten Person beraten lassen muss.
 
Den vollständigen Gastbeitrag finden Sie bei Handelsblatt online unter http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2012/06/28/4482/.

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