Editorial

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​Liebe Leserin, lieber Leser,

der Ifo-Geschäftsklimaindex als Gradmesser für die Stimmung in der deutschen Wirtschaft ist im Juli zum dritten Mal in Folge gefallen. Als Ursache werden die Krisen in der Ukraine und in Nahost genannt, die in ihren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft unsicher sind. Und Unsicherheit ist Gift für die Wirtschaft. Dementsprechend reagiert bei negativen Nachrichten der als „Angst-Index” bezeichnete Volatilitäsindex der deutschen Börse mit deutlichen Ausschlägen. Die Wirtschaft hat an Robustheit verloren.

In einer solchen Situation ist vorausschauendes Denken gefragt. Das beweisen auch die großen Automobilhersteller, die mitten in der Hochkonjunktur drastische Sparmaßnahmen ankündigen. Man möchte sich gegen steigende Löhne, höhere Energiekosten und strengere Umweltauflagen rüsten.

Vorausschauendes Denken erfordert umsichtiges Planen. Aus diesem Grund greifen wir das Thema der integrierten Unternehmensplanung in diesem Sanierungsbrief auf. Auch deshalb, weil nach unserer Erfahrung solche Planungen im Mittelstand noch immer vernachlässigt werden. Integrierte Planrechnungen sind auch wesentlicher Bestandteil von Sanierungsgutachten. Deren Ausrichtung an die Rechtsprechung sollte inzwischen Standard sein. In unserem Blickpunkt- Beitrag zeigen wir, welche Aspekte der Rechtsprechung in Sanierungsgutachten Anwendung finden. Unsere Beiträge im Bereich „Insolvenz aktuell” beschäftigen sich mit Anforderungen an Insolvenzanträge, Dauerfristverlängerungen im Schutzschirmverfahren und der Prozessoptimierung im Insolvenzverfahren.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
 
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Tobias A. Fusten

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