Neue Regelungen für Erzeuger von Solarenergie in Indonesien

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Am 28. Juni 2016 hat der indonesische Minister für Energie und Bodenschätze (MEMR) die neue Verordnung Nr. 19 bezüglich der Abnahmepflicht von Solarenergie durch PT Perusahaan Listrik Negara bekanntgegeben. Die Neuregelung löst die ursprüngliche Verordnung Nr. 17 von 2013 ab. Ebenso wie die ursprüngliche Verordnung schreibt die neue Bestimmung dem indonesischen Monopolisten im Bereich der Stromversorgung vor, eine Mindestmenge an alternativer Sonnenenergie bei einem staatlich anerkannten Solarkraftwerksbetreiber (Betreiber) und zu einem gesetzlich festgelegten Festpreis abzunehmen.
   

Preisstruktur für Solarenergie in Indonesien

Als erste Stufe bestimmt die Neuregelung zunächst ein Kontingent an erneuerbarer Energie von 250 MWp, das von Java bis nach Papua verteilt werden soll. Hierbei handelt es sich um den Höchstanteil, der von einem Solarkraftwerk pro Angebotszeitraum erzeugt werden kann. Der Preis pro Einheit ist regionalbedingt unterschiedlich. Der niedrigste Preis findet sich auf Java und beträgt 14,50 Cent USD/KWh, der höchste hingegen liegt bei 25 Cent USD/KWh auf der Insel Papua.
 

Neues Verfahren zur Anerkennung des Betreiberstatus

Laut der ursprünglichen Verordnung Nr. 17 musste ein Energieunternehmen an einem komplizierten Vergabeverfahren teilnehmen, um als Betreiber eingestuft werden zu können. Die Neuregelung hebt diese Vorschrift nunmehr auf und schreibt vor, dass die sich am schnellsten registrierenden Unternehmen getreu dem Motto „first-come-first-serve“ als Betreiber anerkannt werden können.
   
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um den staatlich anerkannten Betreiberstatus zu führen:
 
a) Online-Registrierung des Unternehmens als Bewerber für die Einstufung als Betreibers auf der Website des Ministeriums für Energie und Bodenschätze;
 
b) Das Ministerium prüft sodann die vorgelegten Dokumente des Unternehmens;
 
c) Das Ministerium informiert den Bewerber und gibt bekannt, ob dieser zur Einspeisung des Kontingents berechtigt ist;
 
d) Der qualifizierte Kandidat reicht beim Ministerium einen Antrag auf die Zulassung als „Einspeiser“ für Solarenergie ein;


e) Das Ministerium prüft die eingereichten Dokumente, sowie den vom Unternehmen zu erzeugenden Mindestanteil an erneuerbarer Energie;
 
f) Das Ministerium stuft den Kandidaten abschließend als Betreiber im Energiesektor der Erneuerbaren Energie ein.
 

Voraussetzung für den Betreiberstatus ausländischer Investoren

Um sich als Antragsteller für die Einstufung als Betreiber registrieren zu können, muss ein ausländischer Investor zunächst eine indonesische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PMA Company) gründen. Die Errichtung einer PMA Gesellschaft obliegt diversen Investitionsvorgaben und -beschränkungen, insbesondere durch die Presidential Regulation No. 44 of 2016 (Negativliste). Entsprechend der Negativliste dürfen bei einer PMA Gesellschaft, die erneuerbare Energie im geringen Umfang von 1-10 MW anbietet, maximal 49% der Anteile in ausländischer Hand liegen. Für Anbieter, die mehr als 10 MW erneuerbarer Energie erzeugen, ist bis zu 95% Auslandsbeteiligung möglich. Diese Voraussetzungen sollten bei entsprechenden Auslandsinvestitionen frühzeitig beachtet werden.
   

Kontingentanteile an erneuerbarer Energie in Indonesien

Der Kontingentanteil an erneuerbaren Energie, der von einem Betreiber angeboten werden kann, beziffert sich wie folgt:
 

​Kontingent pro Gebiet

​Maximalananteil pro Bewerber

​Über 100 MW​20 MW
​10 – 100 MW​20 %
​0 – 10 MW​unbegrenzt


 

Weiterhin beibehalten wird das Erfordernis, dass der Betreiber gemäß Ministerialverordnung Nr. 54/M-IND/PER/2/2012 bei der Errichtung von Elektrizitätsinfrastruktur mehrheitlich lokale Produkte und Komponenten verwenden muss. Ferner bestimmt die Neuregelung, dass die für die Anlagen verwendendeten Bauteile internationale sowie indonesische Standards erfüllen müssen. Dies bezieht sich auch auf die Errichtung von Solarkraftwerken, für die zudem weitere spezifische PLN-Standards und Vorgaben zu beachten sind.
   
Bestehende Energielieferverträge zwischen den Betreibern im Solarbereich und PLN haben eine Laufzeit von zwanzig Jahren und können verlängert werden. Die neue Verordnung regelt jedoch keine Details zum Verfahren einer solchen Verlängerung.
   
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Neuregelung können bestehende Partner von PLN, deren Energielieferung auf anderweitigen Vereinbarungen beruht und die bisher nicht als Betreiber eingestuft worden sind, den staatlichen Einstufungsprozess parallel durchlaufen und einen entsprechenden Liefervertrag abschließen.
 

zuletzt aktualisiert am 30.09.2016

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Markus Schlüter

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