Kommunale Arbeitgeber können wegen Corona-Virus bezahlte Freistellung gewähren

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veröffentlicht am 19. März 2020

 

Viele Versorger sehen sich derzeit mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass Mitarbeiter nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen oder aber Urlaub nehmen müssen, weil zuhause Kinder betreut werden müssen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat daher entschieden, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die kommunalen Arbeitgeber über den bestehenden Tarifvertrag hinaus ihren Beschäftigten für die Kinderbetreuung bezahlte Freistellungen gewähren können.


Über die Freistellung von Beschäftigten bei Fortzahlung des Entgelts sollen die kommunalen Arbeitgeber je Einzelfall entscheiden. Voraussetzungen für die Befreiung sind:

  • Die Einrichtung (Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule) hat wegen des Corona-Virus geschlossen.
  • Die Kinder sind unter 12 Jahre alt.
  • Eine alternative Betreuung kann nicht sichergestellt werden.
  • Es stehen der Gewährung keine dienstlichen Gründe entgegen.

 

Die Möglichkeit der Befreiung ist zunächst zeitlich befristet bis einschließlich 30.06.2020.

 

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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