Marktelement-Index nach Indexrevision des Statistischen Bundesamtes nicht mehr leicht zu finden

PrintMailRate-it

Am 21. Februar 2019 wurden die auf Basis 2015 = 100 umbasierten Verbraucherpreisindizes veröffentlicht. Darin enthalten war bisher der Index für Zentralheizung und Fernwärme, welcher auf Basis einer entsprechenden Verbandsempfehlung von einer Vielzahl von Versorgern als Marktelement verwendet wird. Das Statistische Bundesamt hat wichtigen Index jedoch aus der Fachserie 17 herausgenommen, zukünftig befindet sich ein anderer Index unter der SEA-VPI-Nr. 0455; der Zentralheizungsindex wird als Sonderindex weitergeführt. Alle betroffenen Fernwärmeversorger und Contractinganbieter sind daher dazu aufgerufen, ihre Preisbedingungen zu überarbeiten. Weitere Informationen auf eigenen Veranstaltungen in Köln und Berlin.

 

Normalerweise wird die Indexumbasierung und –revision durch das Statistische Bundesamt drei Jahre nach Durchführung veröffentlicht. Dies führt dieses Mal dazu, dass die verwendeten Indizes auf alter Basis 2010 = 100 ihre Gültigkeit verlieren und auf das Jahr 2015 angepasst werden müssen. Im Rahmen der aktuellen Revision wurden die neu gefassten Indizes aber nicht nur zu verschiedenen Zeitpunkten veröffentlicht, es erfolgte darüber hinaus auch eine Anpassung des Wägungsschemas. Betroffen davon ist eine Vielzahl von Nah- und Fernwärmeversorgern die Indizes des Statistischen Bundesamtes für Ihre Preisgleitformeln benutzen. Nachdem letztes Jahr bereits die Erzeugerpreisindizes mit Basis 2015 = 100 veröffentlicht wurden, folgten am 21. Februar 2019 nun die umbasierten Verbraucherpreisindizes.

 

Durch die Aktualisierung der Verbrauchpreisindizes ergibt sich für viele Fernwärmeversorger dringender Handlungsbedarf. Um die Fernwärmepreise weiterhin mittels der Preisgleitformel berechnen zu können, müssen die zugrunde liegenden Indizes auf die Verbraucherpreisindizes mit Basis 2015 = 100 angepasst werden. Hierzu ist eine Neuberechnung der entsprechenden Basiswerte und die Aktualisierung der Quellenverweise auf Preisblättern, Verträgen, etc. notwendig.

 

Besonders aufwendig ist die diesjährige Umbasierung darüber hinaus für alle Versorger, die bisher den sogenannten „Zentralheizungsindex“ (SEA-VPI-Nr. 0455 – Index für Zentralheizung, Fernwärme u.a.) in ihrer Preisgleitformel verwendet haben.


Zwar wird weiterhin ein Teilindex mit der SEA-VPI-Nr. 0455 (Teilindex „Fernwärme”) geführt, dieser enthält zukünftig jedoch nur noch die Fernwärme und keine Zentralheizungselemente auf Basis von Erdgas und Heizöl mehr. Er ist somit NICHT mehr mit dem Index von vor der Indexrevision vergleichbar! Es ist darüber hinaus fraglich, ob durch den neuen Teilindex eine ausreichende Reflektion der Marktentwicklung im Bereich der Wärmeversorgung gegeben ist, um ihn als Marktelement zu verwenden.

 

Das Statistische Bundesamt weist ab sofort einen neuen Sonderpreisindex mit der Bezeichnung „Wärmepreisindex” (Kennung: CC13-77) aus.
Dieser setzt sich aus

 

  • der „Umlage für den Betrieb einer Gaszentralheizung”,
  • der „Umlage für den Betrieb einer Ölzentralheizung” und
  • „Fernwärme”


zusammen. Allerdings wird dieser nicht mehr in den Langen Reihen der Fachserie 17 Reihe 7 geführt. Wie die Versorgungsunternehmen mit dieser Änderung umgehen müssen, muss letztlich im Einzelfall auf Basis der bestehenden Verträge entschieden werden. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass die Anforderungen der AVB Fernwärme V an Nachvollziehbarkeit und Transparent der Preisgleitklauseln nach der jetzt notwendigen Umstellung weiterhin gegeben sind.


Rödl & Partner bietet entsprechende Veranstaltungen zum Thema „Preisgleitklauseln auf dem Prüfstand” in Köln (19. März 2019) und Berlin (11. April 2019) an. Hierin erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Preisgleitformeln rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll an die Indexrevision anzupassen und welche zusätzlichen Aspekte hierbei zu beachten sind. Weitere Informationen und die Anmeldung zu den beiden Veranstaltungen finden Sie HIER (Köln) bzw. HIER (Berlin).

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Benjamin Richter

Diplom-Betriebswirt (FH)

Partner

+49 89 9287 803 50

Anfrage senden

Veranstaltungen

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu