BMWi legt Verordnung zur Transparenz von Strom- und Gaspreisen vor

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Juli den Entwurf einer „Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung“ vorgelegt. 

 

Gegenstand der Verordnung sind Regelung zum Ausweis der in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen. Darüber hinaus gibt die Verordnung den Energieversorgern detaillierte Vorgaben für den Fall, dass staatlich oder regulatorisch veranlasste Belastungen steigen bzw. sinken. Die Verordnung soll noch im Herbst 2014 in Kraft treten.

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