Kleines Update zum EEG

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 11. Mai 2021

 

Ende April hat sich die schwarz-rote Regierung in Berlin auf einige Beschlüsse zum EEG geeinigt. Die Änderungen werden als Schritt in die richtige Richtung gewertet, stoßen aber auch auf Kritik.

 

Besonders eindrucksvoll wirkt auf den ersten Blick die Anpassung des Ausschreibungsvolumens für PV-Anlagen. Von vormals 1,9 GW im Jahr 2022 soll nun das Ausbauziel einmalig auf 6 GW erhöht werden, was einer Erhöhung von über 300 Prozent gleich kommt. Zusätzlich werden weitere 100 MW in Form von Innovationsausschreibungen für Agro,- und Floating-PV-Anlagen in Aussicht gestellt. Die Ziele der Energiewende rücken dadurch aber leider kaum näher: Zur Erreichung von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in 2030 müssten nach Schätzung des Fraunhofer Instituts wohl jährlich durchschnittlich mindestens 7,5 GW an PV-Leistung zugebaut werden. Auch wenn man sich diesem Wert 2022 nun zumindest annähert, bleibt eine langfristigere Planungsaussicht weiter aus. In jedem Fall können so ggf. aufgeschobene Projekte für das Jahr 2022 angestrebt werden. Da durch die kurzfristig angekündigte und doch deutlich erhöhte Menge der Wettbewerb nicht so groß sein könnte, besteht die Möglichkeit leicht erhöhter Zuschlagswerte. Diese Gelegenheit sollte, falls möglich, genutzt werden.

 

Auch für Windkraftanlagen sind Änderungen bezüglich der Ausschreibungsmengen angedacht, wenn auch nicht im selben Umfang wie im Solar-Bereich. Anstatt 2,9 GW sollen in 2022 einmalig 4,0 GW vergeben werden. Auch wenn diese Entwicklung grundsätzlich zu begrüßen ist, müsste sie für die Wirksamkeit von weiteren Maßnahmen genehmigungsrechtlicher Natur flankiert werden. Der Zubau von Windparks erfordert geeignete Flächen. Diese wiederum können nur durch vereinfachte Genehmigungs,- und Planungsverfahren effektiv genutzt werden. Zudem müssten zur weiteren Erschließung Natur,- und Artenschutzrecht mit der Windenergie in Einklang gebracht werden. Der Engpass liegt also weniger in den Ausschreibungsvolumina selbst als in der Verfügbarkeit von genehmigungsfähigen Standorten für neue Anlagen (wir berichteten).

 

Im Zusammenhang mit den Ausschreibungsvolumina sei an dieser Stelle auch die für das erste Quartal diesen Jahres geplante Verschärfung der Ausbaupfade für erneuerbare Energien erwähnt. Deren Anpassung an die EU-Klimaziele bleibt die Bundesregierung der Bevölkerung wohl bis in die nächste Wahlperiode hinein schuldig.

 

Neben den Ausschreibungen wird auch an der EEG-Umlage geschraubt. Während Stromkunden heute noch 6,5 ct/kWh für die Förderung Erneuerbarer Energien bezahlen, soll der Wert 2023 und 2024 auf 5 ct begrenzt werden. Damit kommt die Bundesregierung in diesem Punkt dem Inhalt ihres im Rahmen der Einführung des EEG 2021 gefassten Entschließungsantrags (Ziffer II. Drucksache 19/25302) nach. Kritiker fordern allerdings mit der übergreifenden Reform des Abgaben,- und Umlagensystems deutlich tiefergehende Maßnahmen.

 

Dies beschreibt auch insgesamt das Fazit aus den Beschlüssen. Zwar werden mit den bevorstehenden Änderungen Schritte in die richtige Richtung eingeleitet, ob diese aber umfangreich genug sind und hinsichtlich der Vertagung wichtiger Entscheidungen ausreichen, um die gesetzten Ambitionen von 2030 und ferner 2050 zu erreichen, bleibt fraglich. Carsten Körnig (Hauptgeschäftsführer des Solarverbandes BSW) wagte den drastischen Vergleich von einem „verheerenden Waldbrand”, der sich mit einem Feuerlöscher nicht bekämpfen lasse. Inwiefern sich dieser „Feuerlöscher” tatsächlich auswirkt, gilt es nun abzuwarten.

 

Als kleiner Lichtblick: Zum 29.04. hat die EU-Kommission das EEG 2021 beihilferechtlich weitgehend genehmigt, allerdings wird sich die EU-Kommission insbesondere die kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum EEG 2021 vorgenommenen Änderungen am Entwurf – die anschließend dann auch in die finale Fassung des EEG 2021 eingeflossen sind – noch genauer anschauen. In der Praxis bedeutet das, dass das Gesetz nun zum Großteil Anwendung findet und ein „wichtiges Signal für die Rechtssicherheit für Investitionen in Erneuerbare Energien” gesendet wurde.

 

 

Anrede
Titel
Vorname
Nachname
Branche
Firma
Straße/Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Telefon
E-Mail *
Frage *
Datenschutzerklärung *

Einwilligung

Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



Folgen Sie uns!

LinkedIn Banner

Aus dem Newsletter

​​Stadtwerke Kompass
Ausgabe 09/2021

Kontakt

Contact Person Picture

Joachim Held

Rechtsanwalt, Mag. rer. publ.

Associate Partner

+49 911 9193 3515

Anfrage senden

Contact Person Picture

Michael Rogoll

M.Sc. Engineering

Manager

+49 911 9193 3782

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu