Erste Förderaufrufe im Rahmen der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland” gestartet

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​veröffentlicht am 14. September 2021


Mit der im Sommer in Kraft getretenen zweiten Auflage der Bundesförderrichtlinie stehen für die Jahre 2021 bis 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den Aufbau bzw. die Modernisierung öffentlicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung.

Die Mittel der Förderrichtlinie werden im Rahmen einzelner Förderaufrufe vergeben. Hierbei ist für Beschaffung und Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur mindestens ein Förderaufruf pro Jahr im Zeitraum Februar bis April geplant. Für die Ersatzbeschaffung und Modernisierung wurden keine konkreten Termine bzw. Fristen geregelt.


Die ersten beiden Aufrufe sind bereits mit folgenden Fristen gestartet:

Neuerrichtung: 31.08.21 bis 31.01.22
Modernisierung: 09.09.2021 bis 27.01.2022

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen

Voraussetzung für eine Förderung ist die Sicherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit im Sinne der LSV in ihrer aktuell gültigen Fassung. Sofern der Zugang nicht 24/7 gewährleistet wird, so ist dieser mindestens 12/6 (d.h. montags bis samstags, je 12 Stunden) sicherzustellen. In diesem Fall reduzieren sich die maximalen Förderbeträge um die Hälfte. Sollten auch diese Zeiten nicht eingehalten werden, entfällt der Förderanspruch.

Anträge sind im Rahmen eines einstufigen Verfahren zu stellen. Bewilligungsbehörde ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Im Folgenden sind die in den aktuellen Förderaufrufen fixierten, maximalen Fördersätze aufgeführt:

 

Hardware der Ladepunkte    
Ladepunkt-Kategorie maximaler Förderbetrag (Höchstbetrag) maximale Förderquote (Höchstquote)
NLP2.500 Euro60 Prozent
SLP110.000 Euro60 Prozent
SLP220.000 Euro40 oder 60 Prozent

 

Netzanschlüsse und Pufferspeicher    
Netzanschluss-Kategorie maximaler Förderbetrag (Höchstbetrag) maximale Förderquote (Höchstquote)
Niederspannungsanschluss10.000 Euroentsprechend der Hardware
Mittelspannungsanschluss100.000 Euroentsprechend der Hardware
Pufferspeicher mit Netzanschlussentsprechend dem dazugehörigen Netzanschluss

 

Die Förderaufrufe sind jedoch so ausgestaltet, dass ein Ranking der Anträge in Abhängigkeit zu den beantragten Förderintensitäten erfolgt. Somit werden Antragsteller mit einem höheren Eigenanteil besser bewertet, eine Förderung damit wahrscheinlicher. Im Falle der Modernisierung erfolgt darüber hinaus eine Bevorzugung von Standorten, welchen ein erhöhter Bedarf zugeordnet wurde. Bei der Förderung von Neuerrichtungen sind dagegen Kontingente für vordefinierte Regionen eingeplant, um eine regionale Verteilung zu gewährleisten.

 

 

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