Bundesweite kommunale Wärmeplanung

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veröffentlicht am 06. Dezember 2022

 

Die letzten Monate haben gezeigt, dass Deutschland immer noch eine hohe Importabhängigkeit bei den fossilen Brennstoffen besitzt und nun die Wohlfühlwärme im Winter in Frage steht. Die Entwicklungen haben gezeigt, dass ein systemischer Ansatz auch im Wärmebereich notwendig ist und die Transformation zeitnah vollzogen werden muss. Ein Baustein dazu kann die bundesweite kommunale Wärmeplanung darstellen.


Im heutigen dritten Teil unserer Artikelreihe stellen wir Ihnen vor, wie die Inhalte der kommunalen Wärmeplanung umgesetzt werden sollen, welche Fördermöglichkeiten existieren und wie Sie sich bereits heute vorbereiten können.

 

Lesen Sie auch unsere Beiträge zu den zentralen Inhalten des Diskussionspapiers und zu den Rechten und Pflichten der Kommunen.


Laut dem Zeitplan soll das Gesetz für eine kommunale Wärmeplanung im dritten Quartal 2023 in Kraft treten. Spätestens drei Jahre danach sollen auch die ersten Pläne von den Kommunen vorgelegt werden müssen. Daraus entsteht ein enormer Zeitdruck und für die Kommunen sowie große Nachfrage nach Personal und anderen Ressourcen.


Zur Vorbereitung auf die zukünftigen Aufgaben können sich die betroffenen Kommunen (vsl. > 10.000-20.000 Einwohner) bereits heute mit den Fragestellungen von morgen beschäftigen. Auch wenn in Ihrem Bundesland die kommunale Wärmeplanung noch nicht verpflichtend ist, gibt es weitere planerische Instrumente, wie z. B. Wärmepläne, Wärmekataster oder Energienutzungspläne, die bereits heute etabliert und umsetzbar sind. Weiterhin können bereits heute die benötigten Planstellen geschaffen und rekrutiert werden. Auch der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken vor Ort sollte rechtzeitig hergestellt werden.


Um ein Hinauszögern der Umsetzung bis zum Inkrafttreten des bundesweiten Gesetzes abzuwenden, wird seit dem 01.11.2022 und befristet bis zum 31.12.2023 die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch die Kommunalrichtlinie unterstützt.


Aufgrund der Komplexität des gesamten Systems und der Vernetzung von Wärme, Strom und Erdgas, wird das Gesetz der kommunalen Wärmeplanung eine Auswirkung auf die gesamte Energieinfrastruktur haben. Ein wichtiger Aspekt, der durch die kommunale Wärmeplanung angestoßen werden kann, ist die systematische Entwicklung der Verteilnetze und der intersektoralen Kopplung. Als Ergebnis könnten Vorranggebiete ausgewiesen werden, die in Zukunft über ein Wärmenetz, über Wärmepumpen und ein transformiertes Stromnetz oder weiterhin über ein defossilisiertes Erdgasnetz versorgt werden.


Neben den Personalressourcen wird die Transformation des Wärmebereiches ebenfalls Kapital binden und aufgrund der benötigten Infrastruktur besonders zu Beginn hohe Investitionen hervorrufen. Die Energie- bzw. Wärmewende soll natürlich auch weiterhin bezahlbare Energie ermöglichen und aus diesem Grund soll sowohl die Erstellung der Planung als auch die spätere Umsetzung über Förderprogramme unterstützt werden. Dazu existieren bereits heute Möglichkeiten, die aktuelle Vorhaben unterstützen können, und weitere Optionen sind bereits in Planung.


Nachfolgend möchten wir einen Überblick der Fördermöglichkeiten geben:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Förderung bei Anschluss an ein Wärmenetz, Umstellung des Wärmeerzeugers auf erneuerbaren Energien
  • Ggf. wird in Zukunft ein Bonus bei einem vorhandenen kommunalen Wärmeplan ergänzt

 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

  • Ausbau oder Transformation von Wärmenetzen
  • Dabei werden sowohl Machbarkeitsstudien bzw. Transformationspläne als auch die spätere Umsetzung gefördert


befristete Impulsförderung der Kommunalrichtlinie:

  • Seit dem 01.11.2022 kann Förderung für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans beantragt werden
  • Antragsberechtigt sind Kommunen, die noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärmeplanung erstellt haben
  • Bei Anträgen bis zum 31.12.2023 können Fördersätze von 90%-100% erreicht werden


Weitere Fördermöglichkeiten

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • KfW – Programme, z. B: KfW 432 „Energetische Stadtsanierung” oder KfW 201 „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung”
  • Städtebauförderung


Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Entwicklung des Wärmemarktes unmittelbar bevorsteht und die Geschwindigkeit der Transformation zunimmt. Die kommunale Wärmeplanung wird als bundesweites Gesetz einen sinnvollen Beitrag zur integrierten Entwicklung in den Kommunen leisten. Es stellt sich allerdings noch die Fragen, wie der Bedarf an Dienst- und Beratungsleistungen bei paralleler Bearbeitung im gesamten Bundesgebiet gestemmt werden kann. Die Einführung der Kommunalrichtlinie unterstreicht die Motivation und Pläne der Bundesregierung und ermöglichen den antragsberechtigten Kommunen einen Vorsprung in der Entwicklung zu erreichen.

 

Sie möchten mit der Umsetzung bereits heute beginnen oder in den Prozess einsteigen? Sprechen Sie unsere Experten gerne für Unterstützung an oder füllen sie untenstehendes Kontaktformular aus.

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