Rödl & Partner bereitet Stellungnahme zum BNetzA-Festlegungsentwurf für Verlustenergiekosten als volatile Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV vor

PrintMailRate-it

veröffentlicht am  06. Dezember 2022


In der dritten Regulierungsperiode haben die Verlustenergiekosten bei einigen Netzbetreibern zu Verlusten in sechs- bis siebenstelliger Höhe geführt. Hintergrund sind die stark gestiegenen Strompreise und die großen Abweichungen zwischen den eigenen Beschaffungskosten und dem von der BNetzA ermittelten Referenzpreis. Um dieses Defizit in Zukunft zu vermeiden, haben zahlreiche Netzbetreiber ihre Beschaffungspraxis so angepasst, dass diese sich bei der Beschaffung am Zeitraum der Referenzpreisermittlung orientieren.


Für die vierte Regulierungsperiode hat nun die Bundesnetzagentur einen Festlegungsentwurf zur Konsultation vorgelegt, wie zukünftig die Verlustenergiekosten als volatile Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV ermittelt werden.


Die Vorgehensweise orientiert sich im Wesentlichen an der Festlegung für die dritte Regulierungsperiode:

  • Die Mengen des Basisjahrs 2021 werden für die vierte Regulierungsperiode fixiert.
  • Es wird der Durchschnittspreis des Zeitraums 01.07.t-2 bis 30.06.t-1 als tagesgenauer ungewichteter Durchschnittspreis zugrunde gelegt.
  • Der Anteil Baseload beträgt indessen 61 % und Peakload 39 %. In der dritten Regulierungsperiode betrug der Baseload-Anteil noch 69 % und der Peakload-Anteil noch 31 %.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich u.a. die folgenden Fragen:

  • Ist die neue Verteilung von Baseload und Peakload angemessen?
  • Wäre ein Betrachtungszeitraum näher am Kalenderjahr vorteilhaft und zielführend?
  • Ist die Fixierung der Mengen auf das Basisjahr bei steigenden Verbräuchen wie z.B. für Elektromobilität und Wärmepumpen sachgerecht?
  • Welche weitergehenden Regelungen zur Verlustenergie bei Netzübergängen wären sinnvoll?


Aufgrund der teilweise hohen negativen Ergebnisbeiträge der Verlustenergiekosten sollte es für einige Stadtwerke und Netzbetreiber von großem Interesse sein, sich mit einer Stellungnahme am Verfahren zu beteiligen, sodass die von der BNetzA vorgegebene Methodik ohne wesentliche Abweichungen selbst umgesetzt werden kann und damit zukünftig hohe Defizite durch die Verlustenergie vermieden werden.


Rödl & Partner wird hierzu eine Stellungnahme vorbereiten. Wir freuen uns, wenn Sie sich an der Stellungnahme beteiligen. Sprechen Sie uns gerne dazu an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir melden uns anschließend bei Ihnen.

Anrede
Titel
Vorname *
Nachname *
Frage
Branche
Firma *
Straße/Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Telefon
E-Mail *
Datenschutzerklärung * 
Einwilligung

Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



 Folgen Sie uns!

LinkedIn Banner

 Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Matthias Koch

Dr. Ing., MBA, CVA

Partner

+49 221 9499 092 16

Anfrage senden

Contact Person Picture

Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

Partner

+49 911 9193 3617

Anfrage senden

 Wir beraten Sie gern

Deutschland Weltweit Search Menu