Regierung beschließt Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 21. Dezember 2020

 

Nachdem erste Eckpunkte bereits im März 2019 vorlagen, hat das Bundeskabinett am 16. Dezember 2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge” beschlossen. Mit einem Inkrafttreten ist – nach Stellungnahme des Bundesrates und Beratung im Bundestag – erst im neuen Jahr zu rechnen.

Der Entwurf des Artikelgesetzes sieht Maßnahmen vor, die dem Verbraucherschutz dienen sollen und die auch Versorgungsunternehmen im Bereich Haushaltskundenversorgung außerhalb der Grundversorgung betreffen werden. Die Änderungen betreffen das Bürgerliche Gesetzbuch, das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb das Energiewirtschaftsgesetz. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Neuregelungen:

  • Zusätzliche Anforderungen für Vertragslaufzeiten über einem Jahr
  • Zusätzliche Anforderungen an Klauseln über automatische Vertragsverlängerungen
  • Kündigungsfrist von einem Monat
  • Textformerfordernis für Energielieferverträge
  • Dokumentationspflichten hinsichtlich der Einwilligung für Telefonwerbung
  • Unwirksamkeit von Abtretungsverboten für Geldforderungen


Wir werden Sie über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der geänderten Anforderungen.


Sprechen Sie uns an!

Anrede
Titel
Vorname
Nachname
Branche
Firma
Straße/Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Telefon
E-Mail *
Frage *
Datenschutzerklärung *

Einwilligung

Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



Folgen Sie uns

LinkedIn Banner

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Linda Gschrey

Rechtsanwältin

+49 911 9193 3576

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu