BGH verhandelt zu Konzessionsvergaben

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Von Henning Fischer
  
Der Bundesgerichtshof wird am 17.12.2013 über die Revisionen (KZR 65/12 und KZR 66/12) gegen zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (OLG Schleswig) vom 22.11.2012 (16 U Kart 21/12 und 16 U Kart 22/12) verhandeln. Gegenstand der Entscheidungen des OLG Schleswig waren die in den meisten Netzübernahmen auftretenden „Knackpunkte“ wie Rechtswidrigkeit des Konzessionsvergabeverfahrens, Herausgabe gemischt-genutzter Leitungen und die wirtschaftlich angemessene Vergütung. Das OLG Schleswig hatte die Klagen jeweils mit dem Argument abgewiesen, dass die Neuvergaben der Konzessionen gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen haben und dass die Gemeinden für eine diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung vorrangig die Ziele des § 1 EnWG hätten berücksichtigen müssen.
  
Es bleibt abzuwarten, ob sich der Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung der Auffassung des OLG Schleswig anschließen wird. Sollte dies der Fall sein, so wäre über die weiteren Streitpunkte wie gemischt-genutzte Leitungen und den Kaufpreis nicht mehr zu entscheiden. Sollte der Bundesgerichtshof dagegen die Konzessionsvergabeverfahren als rechtmäßig erachten, wäre – wohl erstmals – mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den benannten Fragen unter Geltung des „neuen“ Energiewirtschaftsrechts zu rechnen.

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