Stiftungsvermögen: Via Ausschreibung den richtigen Verwalter finden

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Viele Stiftungen sind im Umgang mit ihren Finanzen perfekt organisiert – allerdings häufig nur im Hinblick auf die Erfüllung des Stiftungszwecks. Weniger gut kennen sie sich oftmals mit der Anlage des Grundstockvermögens aus. Sparringspartner können hierbei helfen und als Vermögensverwalter auftreten. Doch wie finde ich die richtigen? Eine gute Vorbereitung ist unerlässlich.
 
Wenn eine Stiftung den Blindflug nicht riskieren will, investiert sie in die Ausschreibung ihres Vermögensverwaltungsmandats. Auf Glück darf eine Stiftung bei der Suche nach geeigneten Vermögensverwaltern allerdings nicht hoffen, denn wer unvorbereitet diesen Weg geht, kommt selten zu einem optimalen Ergebnis.
 
Immer noch regiert „Meister Zufall” bei der Auswahl von geeigneten Vermögensverwaltern. Immer noch meiden viele Stiftungen den notwendigen Suchaufwand. Sie sind häufig davon überzeugt, dass sie bei anerkannten Vermögensverwaltern die Akkuratesse und Performance finden, die ihnen in angenehmen Gesprächen signalisiert werden. Gerade selbstbewusste, bekannte Adressen erlangen mithilfe von rhetorischen Fähigkeiten und Hochglanzprospekten einen Vertragsabschluss. Hier steht aufmerksame Nettigkeit gegen Leistungsnachweis.
 
Damit werden die Risiken zum ständigen Begleiter. Die Suche nach einem geeigneten Vermögensverwalter braucht viel mehr Tiefgang und sollte einer gewissen Systematik folgen. Die nachstehenden Schritte können hierbei eine sehr gute Orientierung geben:
 

1. Zunächst sollten einige Vorüberlegungen angestellt werden, ohne die eine Ausschreibung nicht ausgefertigt werden sollte. U.a. müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie ist die aktuelle Verwaltung des Grundstockvermögens organisiert und wie soll diese zukünftig organisiert sein (Einzeldepot(s), Publikumsfonds für Stiftungen, Spezialfonds, Master-Spezialfonds, etc.)?
  • Wie viele Vermögensverwalter bzw. Produkte sollen insgesamt eingesetzt werden?
  • Sollen Spezialisten für das Management unterschiedlicher Anlageklassen oder Generalisten für das Gesamtvermögen eingesetzt werden?
  • Wie soll das Verhältnis zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Erträgen sein?
  • Müssen Depotüberträge vorgenommen werden? Wenn ja, welche bestehende Wertpapierpositionen sollen in die neue Verwaltungsstruktur übertragen werden?
  • Ist eine aktuelle Anlagerichtlinie vorhanden bzw. soll diese geändert werden?
  • Welche Adressaten sollen angeschrieben werden (freie Verwalter, Großbanken, Banken, Privatbanken, Kapitalanlagegesellschaften, Finanzdienstleister, etc.)?
  • Wie viele Teilnehmer sollen in das Auswahlverfahren aufgenommen werden?
 

2. Im zweiten Schritt sollten weitere Rahmenbedingungen definiert werden, auf die eine Vermögensausschreibung konkret Bezug nehmen muss.

Hierzu zählen:
  • Gesamter Anlagebetrag
  • Anlagezweck
  • Anlageklassen (z.B. Aktien, Renten, Immobilien, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, Cash etc.)
  • Anlagezeitraum
  • Rendite- und Ertragserwartung
  • Risikotragfähigkeit
 

3. Im dritten Schritt müssen professionelle Ausschreibungsunterlagen erstellt und versendet werden. Eine Vermögensausschreibung ist beispielsweise inhaltlich wie folgt gegliedert:

  • Informationen zum Gegenstand und zur Durchführung der Ausschreibung
  • Anlegerspezifische Informationen
  • Inhaltliche Anforderungen zur Angebotsabgabe
  • Informationen zu den organisatorischen Rahmenbedingungen
  • Rechtliche Hinweise
  • Erklärung
 

4. Nachdem die Schritte eins bis drei durchgeführt wurden, gilt es, die eingehenden Angebote zu sortieren, zu prüfen und die persönlichen Gespräche anzuberaumen.

Nach etwa zwei bis drei Wochen, je nach Angebotsabgabefrist, gehen die Angebotsunterlagen der jeweiligen Angebotsteilnehmer ein. Die Angebote werden dann systematisch ausgewertet und bewertet. Im Ergebnis stehen die Teilnehmer für die 2. Runde – die persönlichen Gespräche – fest.
 

5. In der zweiten Runde werden jetzt die interessanten Anbieter ausgewählt.

Die persönlichen Gespräche stellen einen wichtigen Teil des Gesamtverfahrens dar. Ziel dieser Gespräche ist es, sich von leistungsfähigen Anbietern persönlich erläutern zu lassen, welche Überlegungen mit dem eingereichten Angebotsvorschlag verbunden sind. Hierbei steht das Anlage- und Risikomanagementkonzept im Mittelpunkt. Weitere Themenfelder zum Kommunikationsverhalten, zu den Inhalten des Berichtswesens, zum Umgang mit bereits vorhandenen Wertpapieren, zu vertraglichen Inhalten mit finaler Honorarverhandlung und zur weiteren Vorgehensweise runden die persönlichen Gespräche ab.
 

6. Entscheidung: Festlegung der/des Ausschreibungsgewinner/s.

Nur wer im persönlichen Gespräch überzeugen und adäquate Antworten auf die oben angesprochenen Themenfelder bieten konnte, sollte als Vermögensverwalter in Frage kommen.
 

Fazit

Das Ausschreiben eines Vermögensverwaltungsmandats ist ein systematischer Prozess. Es gilt, den richtigen Dienstleister für eine ganz bestimmte Aufgabenstellung zu finden; im vorliegenden Fall für die ordnungsgemäße und mehrwertbringende Bewirtschaftung eines Stiftungsvermögens. Die skizzierten Schritte stellen ein Grundgerüst dar, anhand dessen eine Stiftung ihr Mandat strukturiert ausschreiben kann. Natürlich zählen im persönlichen Gespräch auch weiche Faktoren, aber so aufgesetzt hat „Meister Zufall” so gut wie keine Chance mehr. Damit dürfte dann eine Stiftung den richtigen und in den wesentlichen Facetten zu ihr passenden Vermögensverwalter finden.
 

So profitiert die Stiftung von einer systematisch durchgeführten Vermögensausschreibung:

  • Zunächst sollte keine Bekanntgabe der Identität der Stiftung bei Unterstützung durch einen externen Berater (sofern gewünscht) erfolgen.
  • Der Gesamtprozess beinhaltet eine intensive Auseinandersetzung mit der zukünftigen Gestaltung des Vermögens.
  • Schwachstellen und Vorteile können durch die Antworten der Anbieter auf gleiche Fragestellungen identifiziert werden.
  • Die Auswertung der Angebote ermöglicht dem Anleger einen objektiven Überblick über die Qualität und Leistungsfähigkeit der jeweiligen Anlagekonzepte der Dienstleister. Somit ist die Stiftung in der Lage, besser begründete Entscheidungen zu treffen und ein Gespür zu entwickeln, welcher Anbieter oder welches Konzept die Vorstellungen am besten erfüllt.
  • Ein Know-how-Transfer findet durch Angebotsvergleiche und persönliche Gespräche statt.
  • Es werden unterschiedliche Managementstile und -konzepte kennengelernt.
  • Vorteile in der Verhandlung der Gesamtkostenstruktur werden durch Einblick bei Wettbewerbern generiert.
  • Das Vertragswerk zeigt sich aus Sicht der Stiftung, nicht aus Sicht der Bank.
  • Ein grundlegendes Konfliktpotenzial aufgrund falscher Erwartungshaltung wird vermieden.
  • Der systematische Vermögensausschreibungsprozess vermittelt ein besseres Gefühl bei der Vertragsunterschrift.
 
zuletzt aktualisiert am 18.06.2015

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Alexander Etterer

Diplom-Betriebswirt (FH)

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