Superbonus: Fragen zur Anwendung und Ausblick

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veröffentlicht am 15. September 2020 | Lesedauer ca. 6 Minuten


In diesem Tax Newsletter stellen wir Ihnen die Regelungen des neuen „Superbonus” vor, einer Maßnahme, die auf die Steigerung der Energieeffizienz und größere Erdbebensicherheit des Baubestands in Italien sowie auf eine Wiederbelebung des Bausektors abzielt. Bezugsnorm ist das Gesetz Nr. 77 vom 17. Juli 2020, das in Umsetzung des GD Nr. 34 (des sogenannten „Rilancio”-Dekrets) am 18. Juli 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Daneben weisen wir darauf hin, dass die Agentur der Einnahmen im Juli 2020 einen Leitfaden zum Superbonus von 110% mit vielen praktischen Fallbeispielen veröffentlicht hat. 


Superbonus: Einführung und Beschreibung

Mit dem Rilancio-Dekret ist im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen für Gesundheit, Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Sozialpolitik aufgrund der COVID-19-Krise der Steuerabzug auf Ausgaben, welche zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 für spezifische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Erdbebenschutzmaßnahmen, die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden getätigt werden, auf 110% erhöht worden.

Die neuen Vorschriften gelten zusätzlich zu den bisherigen Vorgaben mit denen der Steuerabzug auf Kosten für die Sanierung von Bausubstanz und die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden in Höhe von 50 Prozent bis 85 Prozent geregelt wird (sog. Ökobonus gem. Art. 14, GD 63/2013).

Eine weitere wichtige Maßnahme stellt im Allgemeinen die Möglichkeit dar, sich alternativ zur direkten Inanspruchnahme des steuerlichen Abzugs für eine vorgezogene Förderung in Form einer Ermäßigung seitens der Lieferanten oder Dienstleister (Preisnachlass in der Rechnung) zu entscheiden oder für die Abtretung des Steuerguthabens in Höhe der laut den gesetzlichen Bestimmungen zustehenden Abzugsbeträge.

Der Superbonus kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Kosten von Bauarbeiten an Gemeinschaftsanteilen an Gebäuden, an funktional voneinander unabhängigen Immobilieneinheiten mit einem oder mehreren Außeneingängen in Mehrfamilienhäusern sowie an einzelnen Immobilieneinheiten beansprucht werden.

Die wesentlichen, sogenannten Haupt- bzw. „treibenden“ Maßnahmen sind:

  • Wärmedämmung
  • Austausch von bestehenden Heizanlagen gegen eine neue Zentralheizung mit Klimaanlage und Warmwasseraufbereitung für Gemeinschaftsanteilen an Gebäuden bzw. gegen eine neue Zentralheizung /Klimaanlage/ Warmwasseraufbereitung in Einfamilienhäusern oder in funktional unabhängigen Immobilieneinheiten mit einem oder mehreren eigenen Eingängen in Mehrfamilienhäusern
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit (sog. Sismabonus gem. Absatz 1-bis bis 1-septies, Art. 16 GD 63/2013)

Der Superbonus gilt auch für weitere zusätzliche (sog. „mitgezogene“) Maßnahmen, unter der Voraussetzung, dass sie zeitgleich mit mindestens einer der vorstehend genannten „treibenden“ Maßnahmen ausgeführt werden, und zwar:

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
 
Ebenso gilt der Superbonus für die folgenden weiteren zusätzlichen (sog. „mitgezogenen“) Maßnahmen, unter der Voraussetzung, dass sie zeitglich mit mindestens einer der vorstehend aufgeführten Maßnahmen zur Wärmedämmung, zum Austausch bestehender Heizanlagen oder zur Verbesserung der Erdbebensicherheit ausgeführt werden, und zwar:

  • Installation von Photovoltaik-Anlagen mit Anschluss an das Stromnetz
  • Zeitgleiche oder spätere Installation von Speichersystemen.

Bitte beachten Sie, dass der Superbonus nicht für Wohneinheiten gilt, die unter die Liegenschaftskategorie A1 (Herrschaftliche Wohnung), A8 (Landhäuser) und A9 (Schlösser) fallen.

Begünstigte sind: Kondominien, natürliche Personen (nicht in Ausübung einer unternehmerischen, handwerklich-künstlerischen oder freiberuflichen Tätigkeit), die Institute für den sozialen Wohnbau, Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum, gemeinnützige soziale Einrichtungen, Verbände und eingetragene Amateursportvereine (für letztere beschränkt auf Arbeiten an Immobilien oder Immobilieneinheiten, welche als Umkleideräume dienen). 
Insbesondere ist der Abzugsbetrag all jenen vorbehalten, die auf der Grundlage eines entsprechenden Titels zum Zeitpunkt des Baubeginns bzw. zum Zeitpunkt zu welchem die Ausgaben getätigt werden (sofern dies vor Baubeginn geschieht) Eigentümer oder Besitzer der Immobilie sind, die Gegenstand der baulichen Maßnahme ist.
Subjekte mit einem Unternehmer- oder Freiberuflereinkommen haben nur dann ein Anrecht auf Inanspruchnahme des Bonus, insofern sie sich an den Ausgaben eines Kondominiums für die „leitenden“ Maßnahmen an Gemeinschaftsteilen von Gebäuden beteiligen.

Der Abzug in Höhe von 110 Prozent muss auf die Begünstigten aufgeteilt werden, welche diesen in fünf gleichen Jahresraten beanspruchen können.
Grundlage für die Anwendung des korrekten Abzugsbetrags ist das tatsächliche Zahlungsdatum und das Abschlussdatum der Arbeiten.
Jährliche Abzugsbeträge, die nicht auf den jährlichen Bruttosteuerbetrag angerechnet werden können, können weder auf spätere Steuerperioden übertragen noch zur Erstattung beantragt werden. 

Gemäß den aktuell gültigen Bestimmungen müssen die Ausgaben, für die der Superbonus in Anspruch genommen werden kann, zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 getätigt werden.

Abtretung der Steuervergünstigung und Preisnachlass in der Rechnung


Entsprechend Art. 121 des Rilancio-Dekrets haben Förderberechtigte alternativ zur direkten Inanspruchnahme des Steuerabzugs die Möglichkeit:

a) eine Förderung in Form eines Preisnachlasses in der Rechnung des Lieferanten oder Dienstleisters zu erhalten;
b) das Steuerguthaben in Höhe des zustehenden Steuerabzugs an Lieferanten, andere Personen (natürliche Personen, auch freiberuflich/selbständig Tätige, Unternehmer, Gesellschaften und Körperschaften), Kreditinstitute und Finanzmittlern abzutreten.

Der Steuerzahler muss zusätzlich zu den Anforderungen für gewöhnliche Steuerguthaben (Ökobonus und Sismabonus), wie z.B. Bezahlung der Kosten per Banküberweisung für die Durchführung des Eingriffes durch die potentiellen Begünstigten, eine weitere Voraussetzung erfüllen, um den Superbonus 110% beanspruchen zu können. Der Steuerzahler benötigt hierbei eine Konformitätserklärung (diese kann z.B. von einem Steuerberater ausgestellt werden) und die technische Bescheinigung in Bezug auf Energieeffizienz und die Reduzierung des Erdbebenrisikos.
Ab dem 15. Oktober 2020 wird es möglich sein, den Antrag auf Option zur Nutzung des Preisnachlasses in der Rechnung oder die Abtretung des Guthabens, anstelle der direkten Nutzung des Steuerabzuges einzureichen; außerdem kann die erste Nutzung der entsprechenden Steuergutschriften durch Lieferanten oder Zessionären der Steuergutschrift nicht vor dem 1. Januar 2021 erfolgen (d.h. nicht vor dem Jahr, in dem die Ausgaben anfallen).

Besondere Fälle

Der Superbonus ist nur dann garantiert, wenn eine Verbesserung der Energieeffizienzklasse des Gebäudes (um mindestens zwei Energieeffizienzklassen) erreicht und zertifiziert wird.

Hat ein Gebäude die Klasse A3, also keine Möglichkeit der Verbesserung um zwei Energiestufen, genügt es, die Energieklasse A4 zu erreichen. 

Lieferanten, die einen Preisnachlass in der Rechnung gewähren, können das erhaltene Steuerguthaben in 5 Jahresraten direkt über die Steuerzahlmodelle - F24 kompensieren bzw. können diese an ein beliebiges anderes Subjekt abtreten (Unternehmen, Bank, Privatpersonen usw.).

Laut einem veröffentlichten Leitfaden des italienischen Finanzamtes vom Juli 2020 kann das Steuerguthaben unbeschränkt an jedes beliebige Subjekt abgetreten werden. Gemäß diesem Dokument verliert der Übernehmende, der das Guthaben in gutem Glauben erworben hat, nicht das Recht auf Nutzung des Steuerguthabens, sollte bei späteren Kontrollen durch  ENEA oder dem italienischen Finanzamt festgestellt werden, dass der ursprüngliche Steuerzahler eigentlich nicht zur Beantragung des Superbonus berechtigt war. 

Ausgaben für Wärmedämmung fallen dann unter den Superbonus, wenn das Dach einen beheizten Raum von der Außenumgebung trennt,  zusammen mit anderen Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle mehr als 25 Prozent der gesamten Bruttodispersionsfläche betrifft und wenn die Maßnahmen zu einer Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes um mindestens zwei Energieklassen führt (auch zusammen mit anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder mittels Installation von Photovoltaik- und Speichersystemen).

Hinsichtlich des Austausches bestehender Heizungsanlagen ist es zwecks Inanspruchnahme des Superbonus ausreichend, wenn das Wärmeerzeugungsaggregat ausgetauscht wird (Leitungsrohre und Endgeräte müssen nicht ausgetauscht werden).

Werden Fenster und Türen zeitgleich zu einer sog. „leitenden“ Maßnahme ausgetauscht, eine Verbesserung um mindestens zwei Energieeffizienzklassen für das Gebäude erreicht bzw. zertifiziert und haben die alle Fenster die gesetzlich vorgesehenen Wärmedurchgangskoeffizienten, kann auch für diese Ausgaben der Superbonus beansprucht werden.

Führt ein Kondominium eine der „leitenden“ Maßnahmen durch (Außendämmung oder Heizkessel), kann der Superbonus auch für die Installation einer Photovoltaikanlage für eine einzelne Immobilieneinheit in Anspruch genommen werden.

Bei Maßnahmen an Gemeinschaftsanteilen an Gebäuden hat jeder Wohnungseigentümer Anrecht auf einen Steuerabzug, welcher anhand des zugewiesenen Kostenanteils berechnet wird oder nach anderen Kriterien, die von der Hauseigentümerversammlung beschlossen werden.

Auch Abbruch- und Wiederaufbaumaßnahmen fallen unter den Superbonus, vorausgesetzt, dass das Raumvolumen des Gebäudes nicht verändert wird.

Experten, die Bescheinigungen und Bestätigungsvermerke ausstellen, müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro abschließen, wobei die Deckungssumme in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zu den zu bestätigenden Maßnahmen stehen muss.

Ausblick

In Erwartung der Durchführungserlasse sei betont, dass der Superbonus ein zusätzliches, nützliches Instrument zur Sanierung von Bausubstanz und zur Verbesserung der Energieeffizienz des Wohnungsbestands für Steuerzahler darstellt.

Wir weisen darauf hin, dass die Fördermaßnahmen auch über den aktuell vorgesehenen Zeitraum hinaus verlängert werden könnten.

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