Erläuterungen zum Super-Abzug von Forschungs- und Entwicklungskosten für immaterielle Vermögenswerte

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veröffentlicht am 11. Juli 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute


Anlässlich der Telefisco-Konferenz vom 15. Juni 2022 hat die italienische Steuerbehörde Klarstellungen zum neuen sog. Superabzug von Forschungs- und Entwicklungskosten für immaterielle Vermögenswerte veröffentlicht.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die mit dem Haushaltsgesetz 2022 eingeführte 110 Prozent Erhöhung der Abzugsfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten ab dem 22. Oktober 2021 die frühere so genannte Patentbox-Regelung ersetzt, die dagegen aus einer Steuererleichterung für Einkünfte aus immateriellen Vermögenswerten bestand.

Ein erwähnenswerter Punkt, der am 15. Juni angesprochen wurde, betrifft die so genannten ergänzenden immateriellen Vermögenswerte. Insbesondere fragten sich die Steuerpflichtigen, ob man für den Fall immaterieller Vermögenswerte, die zwar jüngeren Datums sind, aber solche Vermögenswerte ergänzen, die bereits von der früheren Patentbox-Erleichterung profitieren, ausnahmsweise auf die alte Patentbox-Regelung zurückgreifen könne, die vor dem 22. Oktober in Kraft war. 

Die italienische Steuerbehörde erklärte nun, dass die Möglichkeit der Ausübung einer Option im Rahmen der alten Patentbox-Regelung für neue immaterielle Vermögenswerte in keinem Fall vorgesehen ist, auch dann nicht, wenn sie andere immaterielle Vermögenswerte ergänzen, für die bereits eine gültige Option besteht. Daraus folgt, dass man ab Ende Oktober 2021 nur noch die Option für die neue Regelung des sog. Superabzugs ausüben kann.​

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