Testament für Auswanderer – Wie man sein Vermögen und seine Familie in den VAE absichert

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veröffentlicht am 2. November 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

    
Die Covid-19 Pandemie hat uns allen vor Augen geführt, wie unberechenbar das Leben ist. Aus diesem Grunde sollten wir das Leben genießen, das Unverhoffte erwarten und uns dementsprechend absichern. Die Altersvorsorge und/oder auch die Vorsorge für die Lieben bzw. Hinterlassenen ist ein Thema, mit dem wir uns nicht alltäglich beschäftigen. Es ist jedoch unerlässlich genau diese Themen mit großer Vorsicht und Vorsorge zu betrachten, um künftige Risiken möglichst zu minimieren.
  

 
Unsere berufliche Erfahrung als Rechtsanwälte und Steuerberater in den VAE haben uns über die letzten 9 Jahre folgende Erkenntnisse gelehrt: Für Auswanderer, die offiziell außerhalb ihres Heimatlandes residieren, kommen viele Fragen und Unklarheiten auf. Das gilt insbesondere für Auswanderer, die in Ländern residieren, in denen weitreichend andere Regelungen vorgesehen sind als im Heimatland.
  
Deutsche und viele andere europäische Staatsangehörige, die in den VAE und anderen Golfländern residieren sind davon betroffen. Oftmals sind viele Auswanderer in völliger Unkenntnis darüber, dass das Fehlen eines gültigen Testaments bei Todesfällen in den VAE und anderen Golfländern die Anwendung des Scharia-Erbrechts zur Folge hat. Die Scharia ist ein Lebenskodex bzw. die Rechtslehre, die aus dem Koran und den verschiedenen Sunna (Verhaltensweisen des Propheten Muhammed SAW) abgeleitet werden und leitet Muslimen einen Lebensweg, der sich im Einklang des islamischen Glaubens befindet.
 
Problematisch wird es jedoch für Nicht-Muslime, denen das Scharia-Recht fremd ist. Besonders die Regelungen der Vormundschaft und des Sorgerechts für minderjährige Kinder bei Ableben des biologischen Vaters ist für viele Eltern beunruhigend. Die Golfländer sind muslimische Länder, in denen die Scharia rechtmäßig angewendet wird. In den vergangenen Jahren wurden insbesondere die VAE zu einem ‚Melting Pot‘ verschiedener Kulturen und Religionen. Die emiratische Regierung hat sich dem angepasst und unter anderem bezüglich des Erbrechts einen sogenannten ‚Last Will‘ eingeführt.  Er soll Auswanderern mehr Transparenz sowie Sicherheit verschaffen, Investitionen fördern und Probleme vor den Gerichten der VAE verhindern.
 
Diese Dienstleistung ermöglicht Nicht-Muslimen eine größere Wahlmöglichkeit bei der Verteilung ihres Vermögens oder der Bestimmung der Unternehmensnachfolge sowie bei der Ernennung von Vormündern für minderjährigen Kinder. Nicht muslimische Auswanderer können mittlerweile individuelle Bestimmungen oder Bestimmungen Rechtens ihres Heimatlandes vereinbaren. Ein Testament ist der einfachste und sicherste Weg für Auswanderer, die Regelung des Vermögens, der Erbfolge und Sorge der Familie nach Ableben des Individuellen zu regeln und sicher zu stellen. In Anbetracht dessen raten wir dringend, einen soliden Nachlassplan aufzustellen, um den Verbliebenen Schwierigkeiten und Unklarheiten möglichst zu ersparen.
 
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Erstellung eines Testaments kann nicht auf eine Einheitsgröße reduziert werden, sondern muss auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Menschen zugeschnitten sein. Allzu oft werden falsch oder unzureichend aufgesetzte Testamente für ungültig oder gar unwirksam befunden. Das kann wiederum dazu führen, dass die wahren Absichten des Erblassers nicht genau wiedergegeben werden und in der Konsequenz, abweichende Regelungen Anwendung finden.
 
Die vorsorgliche und detaillierte Erstellung eines Testaments in den VAE gibt Ihnen die Gewissheit, ihr Vermögen ihrem Sinne gemäß zu verteilen, und die Pflege ihrer Kinder nach ihren Wünschen vertrauensvoll sicherzustellen. Gerne begleiten wir Sie federführend bei Ihrem Vorhaben ein Testament in den VAE aufzusetzen und klären Sie über die wesentlichen Punkte zur Hinterlassung eines rechtsgültigen Testaments auf.

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