Thailand: Förderung für Softwareentwicklung, Plattformen für digitale Services oder Inhalte

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veröffentlicht am 11. November 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten  

 

Mit der Bekanntmachung Sor 4/2564 vom 16. September 2021 hat das Thai Board of Investment die Förderungen für IT Dienstleistungen geändert. Die bestehenden Förderungen wurden gestrichen und durch eine neue Förderung mit dem Titel „Entwicklung von Software, Plattformen für digitale Services oder Inhalte” ersetzt. Die Maßnahmen umfassen umfangreiche steuerliche und nicht-steuerliche Anreize, sind jedoch auch an sehr klar umgrenzte Anforderungen gekoppelt.  

  

 

Mit der Bekanntmachung Sor 4/2564 vom 16. September 2021 hat das Thai Board of Investment die Förderungen für IT Dienstleistungen geändert.
 
Die bestehenden Förderungen unter Punkt 5.7 (Software), 5.8 (E-Commerce) und 5.9 (Digitale Dienstleistungen) wurden gestrichen. Stattdessen hat das BOI eine neue Förderung unter Punkt 5.10 mit dem Titel „Entwicklung von Software, Plattformen für digitale Services oder Inhalte“ eingeführt.
 
Die grundsätzlichen Anforderungen sind wie folgt:

  • Ein Investitionskapital von nicht weniger als 1,5 Millionen THB; das tatsächlich erforderliche Kapital wird auf der Grundlage der notwendigen Gehaltskosten für thailändisches IT-Personal berechnet;
  • Ein tatsächlicher Entwicklungsprozess in Thailand

 

Verkaufsaktivitäten (Whole und Retail) sind ausgenommen.
 
Die Förderung bietet die folgenden Anreize:

 

Nichtsteuerliche Anreize

  • 100 Prozent ausländische Investition
  • Erleichterte Verfahren zur Erlangung eines Visums und einer Arbeitserlaubnis für Expatriates
  • Begrenzte Erlaubnis zum Erwerb von Grundeigentum
  • Erleichterungen bei Fremdwährungen

 

Steuerliche Anreize

  • 8 Jahre Befreiung von der Körperschaftsteuer für Einkünfte aus geförderten Dienstleistungen
  • Der Höchstbetrag ist begrenzt auf:
    • 100 Prozent der Gehaltskosten von Thais, die im IT-Bereich arbeiten und nach der Antragstellung eingestellt wurden;
    • 200 Prozent der Ausbildungskosten für die Entwicklung von Fähigkeiten der thailändischen Angestellten, soweit sich die Ausbildung auf die Entwicklung von IT bezieht;
    • 200 Prozent der Kosten für die Entwicklung der Humanressourcen im Rahmen eines vom BOI geregelten Kooperationsprojekts mit Bildungseinrichtungen, z. B. Work-Integrated Learning (WiL)-Projekt, oder für die vom BOI genehmigte Zusammenarbeit bei der Entwicklung thailändischer Angestellter im Bereich IT (nicht anwendbar wenn bereits eine vergleichbare Förderung besteht);
    • 100 Prozent der Kosten für die Erlangung der Zertifizierung nach ISO 29110 oder CMMI (Stufe 2 oder höher) oder einem anderen universellen Standard;
  • Befreiung von der Quellensteuer für Dividenden, soweit diese aus steuerbefreiten Gewinnen stammen;
  • Befreiung von den Einfuhrabgaben auf Rohstoffe, die in der Produktion für den Export verwendet werden;
  • Befreiung von den Einfuhrabgaben auf Rohstoffe, die für Forschung und Entwicklung verwendet werden;
  • Befreiung von den Einfuhrabgaben auf Maschinen.

 

Allgemeine IT-Beratungsleistungen fallen nicht unter die Förderung. Insgesamt scheint die Entwicklung von Software, Plattformen und digitalen Inhalten das entscheidende Kriterium für die Bewilligung zu sein. Anpassung von Software (z.B. Integration) scheint nicht gefördert zu werden. Daher scheint es notwendig zu sein, tatsächlich ein Entwicklungsteam in Thailand zu haben. Allgemeine Leistungen wie IT-Consulting können ggf. im Rahmen eines Trade and Investment Support Office gefördert werden.

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