Thailands attraktives Relocation Program soll im Januar 2023 starten

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veröffentlicht am 9. Dezember 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Im November 2022 kündigte das thailändische Board of Investment (BOI) ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung des Fünfjahresplans an. Zu diesem Paket gehört ein umfassendes Relocation Program.

 

     

Durch dieses Relocation Program werden Unternehmen bis zu fünf Jahre lang von der Körperschaftssteuer befreit. Voraussetzung für diese Steuerbefreiung ist, dass die Unternehmen ihre gesamten Aktivitäten nach Thailand verlagern. Dazu gehören der regionale Hauptsitz, das Forschungs- und Entwicklungszentrum (F&E) und die Produktionsanlagen.
   
Werden nur die Produktionsanlagen und der regionale Hauptsitz verlagert, wird eine Befreiung von der Körperschaftssteuer für drei Jahre gewährt, während Unternehmen, die ihre Produktionsanlagen und F&E-Zentren verlagern, je nach Branche ebenfalls eine Befreiung von der Körperschaftssteuer für ein bis fünf Jahre gewährt wird. Alle Befreiungen von der Körperschaftssteuer gelten nur für die Einnahmen, die durch die verlagerte Produktionstä-tigkeit erzielt werden.
   
Diese Maßnahmen werden im Januar 2023 in Kraft treten.

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Martin Chrometzka

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